Wann liegt vergleichende Werbung vor?

Wann liegt vergleichende Werbung vor?

Vergleichende Werbung liegt allerdings nur dann vor, wenn es sich um eine Äußerung handelt, die sich nicht in einem bloßen Werturteil erschöpft. Aussagen wie „Das Produkt finden wir schlechter“ stellen keine Tatsachenbehauptung dar und werden somit von den Vorschriften zur vergleichende Werbung nicht erfasst.

Wann ist vergleichende Werbung unlauter?

Nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG handelt unlauter, wer vergleichend wirbt, wenn der Vergleich nicht objektiv auf eine oder mehrere wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften oder den Preis dieser Waren oder Dienstleistungen bezogen wird.

Unter welchen Voraussetzungen ist vergleichende Werbung erlaubt?

Voraussetzungen für zulässige vergleichende Werbung Vergleichende Werbung darf nicht irreführend sein. Zudem wird verlangt, dass die Ware oder Dienstleistung vergleichbar ist und der Vergleich objektiv ist und sich auf nachprüfbare, relevante typische und wesentliche Eigenschaften oder auf den Preis bezieht.

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Was sind unzumutbare Belästigungen im Sinne des UWG?

Erklärung zum Begriff UWG – Unzumutbare Belästigung S. d. UWG geschäftliche Handlungen anzusehen, durch die sich ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt fühlt. Diese Art der Belästigung ist insbesondere bei unerwünschter Werbung gegeben, die auf verschiedene Art und Weise den Marktteilnehmer erreichen kann.

Unter welchen Voraussetzungen gilt vergleichende Werbung als unlauter?

Was ist vergleichende Werbung UWG?

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) § 6 Vergleichende Werbung. (1) Vergleichende Werbung ist jede Werbung, die unmittelbar oder mittelbar einen Mitbewerber oder die von einem Mitbewerber angebotenen Waren oder Dienstleistungen erkennbar macht.

Warum ist vergleichende Werbung verboten?

Dieses Verhältnis wurde im Jahr 2000 infolge der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2006/114/EG per Vollharmonisierung ins Gegenteil verkehrt – heute ist vergleichende Werbung grundsätzlich erlaubt und nur ausnahmsweise verboten.

Was zeigt die richtlinienkonforme Auslegung?

Praktisch zeigt sich die richtlinienkonforme Auslegung beispielsweise darin, dass der Begriff des „Mitbewerbers“ im Rahmen von § 6 UWG anders definiert wird als im restlichen UWG. II. Begriff der vergleichenden Werbung

Ist die vergleichende Werbung unzulässig?

In solchen Fällen wird die vergleichende Werbung häufig nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG unzulässig sein. Beispiel : Im Fall des KG Berlin hatte die Beklagte bekannte Markenparfüme, für deren Vertrieb die Klägerin eine exklusive Lizenz besaß, imitiert und diese Imitationen beworben.

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Welche Arten der vergleichenden Werbung sind laut UWG erlaubt?

II. Nach § 6 Abs. 1 UWG ist als vergleichende Werbung jede Werbung anzusehen, die unmittelbar oder mittelbar einen Mitbewerber oder die von einem Mitbewerber angebotenen Waren oder Dienstleistungen erkennbar macht.

Ist in Deutschland vergleichende Werbung erlaubt?

Lange Zeit war vergleichende Werbung in Deutschland prinzipiell verboten und nur in Ausnahmefällen erlaubt. Doch nach der Anwendung einer europäischen Richtlinie gilt der umgekehrte Grundsatz: Vergleichende Werbung ist grundsätzlich erlaubt und nur in Ausnahmefällen verboten.

Rechtliche Regelungen zur vergleichenden Werbung finden sich in § 6 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dort wird klar vorgegeben, wann vergleichende Werbung als unlauter angesehen wird und damit verboten ist.

Wann ist vergleichende Werbung nicht zulässig?

Im Grundsatz wird vergleichende Werbung nämlich vom europäischen Gesetzgeber, auf den die Regelung im UWG ursprünglich zurückgeht, begrüßt. Daher ist vergleichende Werbung prinzipiell erlaubt und nur verboten, wenn diese positiven Effekte in unlauterer Weise beeinträchtigt oder gar ins Gegenteil verkehrt werden.

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Was ist laut UWG in Bezug auf vergleichende Werbung verboten?

In Deutschland ist die vergleichende Werbung seit dem 14. Juli 2000 aufgrund einer EG-Richtlinie unter bestimmten Vorgaben erlaubt und im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Außerdem darf (vergleichende) Werbung nicht irreführend sein und Wettbewerber nicht verunglimpfen oder herabsetzen.

Was ist eine vergleichende Werbung?

Vergleichende Werbung i. S. d. UWG wird gemäß § 6 Abs. 1 UWG jene Werbung bezeichnet, die einen Mitbewerber oder dessen Waren/Dienstleistungen erkennbar macht.

Ist vergleichswerbung verboten?

Vergleichswerbung ist also nicht per se verboten, unterliegt durch § 6 UWG aber strengen Einschränkungen. JuraForum.de-Tipp: Bis zum Jahr 2000 war vergleichende Werbung grundsätzlich verboten, dies hat sich durch eine Gesetzesänderung des UWG geändert, dennoch sind festgelegte Regeln zu beachten, die § 6 UWG zu entnehmen sind.

Was fordert der Gesetzgeber für vergleichende Werbung?

Das Gesetz fordert einen gewissen Grad an Austauschbarkeit zwischen den Vergleichsprodukten. Es ist kein Bezug auf objektive Merkmale eines Produkts vorhanden: Der Gesetzgeber sorgt mit dieser Beschränkung dafür, dass vergleichende Werbung sich in jedem Fall auf die Merkmale von Produkten konzentrieren müssen.