Ist ein Wettbewerbsverbot rechtens?

Ist ein Wettbewerbsverbot rechtens?

Arbeitsrecht: Wettbewerbsverbot für maximal zwei Jahre zulässig. Ein Wettbewerbsverbot für Angestellte muss in Schriftform im Arbeitsvertrag vereinbart werden und von beiden Seiten unterzeichnet sein. Für maximal zwei Jahre darf ein Arbeitgeber seinem Angestellten verbieten, für die Konkurrenz zu arbeiten.

Wann ist ein Wettbewerbsverbot unwirksam?

Eine Vereinbarung über ein Wettbewerbsverbot ist unwirksam, wenn sie nicht auch einen Anspruch auf Entschädigung regelt. Ein Wettbewerbsverbot nach Ende des Arbeitsverhältnisses ist nichtig, wenn die Vereinbarung keinen Anspruch auf eine Karenzentschädigung enthält.

Wie lange kann ein Wettbewerbsverbot gelten?

Das Wettbewerbsverbot muss schriftlich vereinbart werden. Klare Regelung und eindeutige Formulierung sind Pflicht. Das Wettbewerbsverbot darf für maximal zwei Jahre nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses vereinbart werden.

Ist eine Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag zulässig?

Mit einer Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag möchten sich Arbeitgeber häufig die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers sichern. Wann kann eine Vertragsstrafe unwirksam sein? Prinzipiell ist gemäß Arbeitsrecht eine Vertragsstrafe, die im Arbeitsvertrag verankert wurde, zwar zulässig, allerdings darf sie nicht zu hoch sein.

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Was ist ein nachträgliches Wettbewerbsverbot?

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist also eine vertragliche Vereinbarung, mit der sich der Arbeitgeber das Unterlassen von Wettbewerb für eine bestimmte Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses „erkauft“.

Kann Arbeitgeber auf Wettbewerbsverbot verzichten?

Der Arbeitgeber kann auch vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 75 a HGB auf das Wettbewerbsverbot verzichten. Er muss diesen Verzicht allerdings schriftlich erklären. Dabei kann er den Verzicht zusammen mit einer Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag verbinden.

Was versteht man unter dem eingeschränkten Wettbewerbsverbot?

Ein gesetzliches Verbot für bestimmte Personen, welches diesen gewisse in Wettbewerb mit dem Unternehmer etc. tretende Tätigkeiten und Ähnliches untersagt.

Was fällt unter Wettbewerbsverbot?

Während des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses ist es dem Arbeitnehmer untersagt, seinem Arbeitgeber ohne dessen Einverständnis Konkurrenz zu machen. Der Arbeitnehmer darf also keine Geschäfte im Marktbereich des Arbeitgebers für andere Personen oder auf eigene Rechnung machen.