Welche Rechte und Pflichten sind mit der Ehe verbunden?

Welche Rechte und Pflichten sind mit der Ehe verbunden?

Die eheliche Lebensgemeinschaft Mit der Eheschließung haben die Eheleute einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet und sie tragen füreinander Verantwortung. Die Rechtsprechung versteht darunter, dass beide voneinander Treue, Achtung, Rücksicht, Beistand und häusliche Gemeinschaft verlangen können.

Welche Rechte und Pflichten sind während der Ehe mit dem familienunterhalt verbunden?

Jeder Ehegatte ist verpflichtet, zum Familienunterhalt beizutragen. Die Unterhaltspflicht umfasst alles, was nach den Verhältnissen erforderlich ist, um die Kosten Ihres Haushalts zu bestreiten und Ihre persönlichen Bedürfnisse und den Lebensbedarf Ihrer gemeinsamen Kinder zu befriedigen (§ 1360a BGB).

Was ist in einer Partnerschaft regelungsfähig?

Vieles ist in einer Partnerschaft regelungsfähig – nicht alles ist jedoch regelungsbedürftig. Nach reiflicher und tiefgehender Überlegung des Einzelnen, sollten daher zunächst in einem offenen und vertrauensvollen Dialog die in der Beziehung gemeinsam bestehenden Wünsche und Vorstellungen ermittelt und besprochen werden.

Welche Bestimmungen werden in den Partnerschaftsverträgen getroffen?

In den zuvor beschriebenen Partnerschaftsverträgen werden weitestgehend Bestimmungen getroffen, die die rechtlichen Beziehungen der Partner untereinander regeln. Im Rechtsverkehr mit Dritten ist jedoch eine besondere Legitimation für den Fall der Vertretung eines Partners erforderlich.

LESEN:   Was ist das Gegenteil von suchen?

Was können in einem Partnerschaftsvertrag vereinbart werden?

Zum Beispiel können in einem Partnerschaftsvertrag die Art und Weise des Zusammenlebens, fortwirkende Verpflichtungen, wie Unterhaltsansprüche oder auch die Rechtsverhältnisse an dem jeweiligen oder gemeinsamen Vermögen für den Fall der Beendigung der Partnerschaft, vereinbart werden.

Wie kann man eine unverheiratete Partnerschaft gestalten?

Unverheiratete Paare haben die Möglichkeit in so genannten Partnerschaftsverträgen ihre jeweiligen Lebensverhältnisse individuell zu gestalten und die getroffenen Regelungen passgenau auf die eigenen persönlichen Bedürfnisse abzustimmen.