Was bedeuten Erlauterung?

Was bedeuten Erläuterung?

Erläuterung. Bedeutungen: [1] Erklärung (von Zusammenhängen, Sachverhalten) [1] Darlegung, Erklärung.

Was ist Auslegung?

Auslegung steht für: Interpretation eines Vorgangs oder Sachverhalts. Auslegung (Recht), die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm oder eines Vertrages. Exegese eines Textes.

Was ist mit darstellen gemeint?

zu sehen sein · sein · spielen (Theat., Film) · verkörpern · zu sehen sein als ● (jemanden) abgeben auch figurativ · darstellen (Theater, Film) Hauptform · mimen veraltet · hinlegen ugs. · (sich) schimpfen ugs.

Was versteht man unter Auslegung einer Norm?

In der Rechtswissenschaft meint Auslegung die Interpretation einer Rechtsnorm (Gesetz) oder eines Rechtsgeschäfts (Vertrag und sonstige Willenserklärung). Auslegung von Rechtsgeschäften umfasst hingegen grundsätzlich die Auslegung am objektiven Empfängerhorizont im Sinne der §§ 133, 157 BGB [Bürgerliches Gesetzbuch].

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Was sind auslegungsdaten?

Auslegungsdaten – In der Technik bezeichnet dieser Begriff notwendige Vorab-Informationen, um Geräte oder Bauteile so bauen oder gestalten zu können, dass sie letztlich ihren definierten Zweck erfüllen.

Was versteht man unter einer Erklärung?

Unter einer Erklärung versteht man eine kommunikative Handlung, durch die der zunächst noch unbekannte Wille oder das unbekannte Wissen des erklärenden Absenders gegenüber dem Empfänger geäußert wird.

Was sind die Synonyme zu Erklärung?

Synonyme zu Erklärung. Info. Anmerkung, Ausdeutung, Ausführung, Auslegung. → Zur Übersicht der Synonyme zu Er­klä­rung.

Welche Erklärungen gibt es in der Wissenschaft?

Darüber hinaus variiert die genaue Bedeutung der Erklärung jedoch je nach wissenschaftlicher Disziplin und kann sich auf die Definition eines Fachbegriffs beschränken. In der Wissenschaft lassen sich folgende Arten von Erklärungen unterscheiden: Kausale Erklärung. Dispositionelle Erklärung.

Wie setzt sich die Erklärung zusammen?

Die Erklärung setzt sich zusammen aus dem Explanandum (das zu Erklärende), also einem Sachverhalt, der zu erklären ist, und seinem Explanans (der Erklärung), also dem, was der Erklärung dient.

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