Inhaltsverzeichnis
Wo steht das Analogieverbot?
Dieses Analogieverbot beruht auf dem Prinzip „Nulla poena sine lege“ (Keine Strafe ohne Gesetz) und ist in Art. 103 Absatz 2 GG [Grundgesetz] sowie in § 1 StGB [Strafgesetzbuch] verankert. Das Analogieverbot gilt im Strafrecht nicht nur im Besonderen Teil sondern auch im Allgemeinen Teil.
Was heißt gilt entsprechend?
Die sog. Analogieverweisung verwendet man, wenn der Bezugstext nicht wörtlich passt. Kann die Bezugsnorm nicht wörtlich bei der Ausgangsnorm mitgelesen werden, kann nur eine „entsprechende“ oder „sinngemäße“ Geltung oder Anwendung geregelt werden („gilt entsprechend“, „ist sinngemäß anzuwenden“).
Was sind Rechtsbestimmungen?
Als Rechtsnorm oder Rechtsvorschrift bzw. Rechtssatz versteht man entweder eine gesetzliche Regelung oder eine auf gesetzlicher Grundlage ergangene oder eine im Gewohnheitsrecht enthaltene Vorschrift generell-abstrakter Natur. Der Begriff der Rechtsnorm wird in der Rechtswissenschaft verschieden weit definiert.
Warum ist eine Analogie verboten?
Nach dem Grundsatz aus dem Grundgesetz “nulla poena sine lege” ist eine Analogie im Strafrecht zu Lasten des Täters verboten. Demgegenüber wird eine Analogie zu Gunsten des Täters jedoch als zulässig erachtet. Ähnliches ergibt sich für das Verwaltungsrecht. Dort ist aufgrund des Vorbehaltes des Gesetzes eine Analogie als Grundlage für
Welche Voraussetzungen gibt es für die Analogie?
Die Analogie hat drei Voraussetzungen: Regelungslücke, Plandwidrigkeit der Regelungslücke und Vergleichbarkeit der Interessenlage. 1. Regelungslücke. Regelungslücke heißt, dass dieser Fall von keiner Norm in direkter Anwendung erfasst ist. Wenn das der Fall ist, dann gibt es keinen Grund für die Analogie.
Was ist eine gesetzlich angeordnete Analogie?
Bei der „ gesetzlich angeordnete [n] Analogie “ (z.B. § 90a S. 3 BGB) handelt es sich dagegen nicht um eine Analogie i.S.d. Methodenlehre, sondern der Sache nach um eine Verweisung (Fn. 57 in Rn. 108 ), siehe Schmalz, Methodenlehre, Rn. 379 (Hervorhebungen im Original).
Was ist ein Analogieverbot?
Ein Analogieverbot besteht insbesondere im Strafrecht. Danach ist es einem Richter verboten, eine nicht strafbare Handlung zu verurteilen, auch wenn er diese als strafwürdig ansieht oder diese einer anderen Strafnorm ähnelt, jedoch nicht ganz mit dieser übereinstimmt. Dieses Verbot gilt vor allem auch für Gesetzeslücken. Was ist eine Analogie?