Wie entsteht eine Adoption bei einer Adoption?
Bei einer Adoption wird ein rechtliches, nicht auf biologischer Abstammung beruhendes Eltern-Kind-Verhältnis gegründet. Dabei wird die verwandtschaftliche Beziehung zu den leiblichen Eltern des Kindes aufgelöst und ein neues Verwandtschaftsverhältnis zu den sozialen Eltern rechtlich besiegelt.
Was bedeutet die Adoption für den Erwachsenen Elternteil?
Durch die Adoption wird das Kind bzw. der erwachsene Adoptionswillige also vollwertiges Mitglied der neuen Familie. Damit zieht die Adoption erbrechtliche und steuerrechtliche Folgen nach sich, aber auch das Umgangsrecht in Bezug auf den fraglichen leiblichen Elternteils erlischt.
Was ist die Adoption für ein Kind oder ein erwachsenes Kind?
Durch die Adoption wird das Kind bzw. der erwachsene Adoptionswillige also vollwertiges Mitglied der neuen Familie. Damit zieht die Adoption erbrechtliche und steuerrechtliche Folgen nach sich. Es wird, wie leibliche Nachkommen, gesetzlicher Erbe und hat zählt, wie eigene Kinder, bei der Bemessung der Steuerlast.
Was ist der gesetzliche Regelfall einer Adoption?
Der gesetzliche Regelfall einer Adoption ist die gemeinschaftliche Adoption durch ein Ehepaar (§ 1741 Abs. 2 S. 2 BGB). Wenn sie verheiratet sind, können sie ein Kind daher grundsätzlich nur zusammen mit ihrem Ehegatten adoptieren, also nicht etwa alleine oder zusammen mit einem dritten (wie zum Beispiel dem neuen Lebensgefährten).
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Wie kann eine Adoption aufgelöst werden?
Aufgelöst werden kann eine Adoption nur unter ganz besonderen Umständen und ausschließlich zum Wohl des Kindes. Adoptierte sind formal und rechtlich alleinige Kinder ihrer sozialen und nicht mehr ihrer leiblichen Eltern. Die Adoptiveltern sind sorgeberechtigt und für den Unterhalt des Kindes verantwortlich.