Welche Auslander brauchen eine Arbeitserlaubnis?

Welche Ausländer brauchen eine Arbeitserlaubnis?

Ausländische Arbeitnehmer, also solche, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen grundsätzlich eine Arbeitsgenehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Diese wird auch als Arbeitserlaubnis bezeichnet.

Kann man mit einer Aufenthaltserlaubnis arbeiten?

Für die Einreise und den Aufenthalt bedürfen Ausländer grundsätzlich eines Aufenthaltstitels. Ein Aufenthaltstitel berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, sofern dies im Aufenthaltsgesetz bestimmt ist oder der Aufenthaltstitel dies ausdrücklich erlaubt.

Was gilt als Beschäftigungsverhältnis?

Ein Beschäftigungsverhältnis (und damit Versicherungspflicht) besteht regelmäßig bei Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind (§ 2 SGB IV), wobei unter Beschäftigung die nichtselbständige Arbeit verstanden wird (§ 7 SGB IV).

Woher weiß ich ob ich eine Arbeitserlaubnis habe?

Ob ein potenzieller Bewerber eine Arbeitserlaubnis bekommen wird, können Arbeitgeber auf der Seite der Bundesarbeitsagentur unter dem Punkt „Zulassung zum Arbeitsmarkt“ überprüfen.

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Was ist für die Arbeitserlaubnis erforderlich?

Wichtig: Für die Arbeitserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel erforderlich. Diesen Aufenthaltstitel erteilt die ausstellende Behörde immer gemeinsam mit der Arbeitserlaubnis. Da die Arbeitserlaubnis in Abhängigkeit zum Aufenthaltstitel steht, muss der Nachweis des Wohnsitzes in Form eines Mietvertrages erfolgen.

Ist die Arbeitserlaubnis für Ausländer erteilt?

Möglich ist auch, dass der Ausländer einen Ausbildungsberuf erlernt und abgeschlossen hat. Die Arbeitserlaubnis für Ausländer kann auch ohne Zustimmung der Arbeitsagentur erteilt werden, wenn sich Personen nur vorübergehend aus Heilungs- oder Wiedereingewöhnungsgründen sowie zur Besserung und Erziehung hier befinden.

Welche Länder benötigen keine Arbeitserlaubnis?

Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates benötigen keine Arbeitserlaubnis. Dies gilt ebenfalls für Bürger der Staaten Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz. Ergänzt wird diese Ausnahmeregelung durch folgende zum Teil außerhalb Europas liegende Länder.

Ist die Arbeitserlaubnis vom Aufenthaltstitel abhängig?

Da die Arbeitserlaubnis vom Aufenthaltstitel abhängt, muss der Antragsteller durch Vorlage eines Mietvertrags einen Wohnsitz nachweisen. Gelingt dies, stellt die Bewilligung durch die zuständige Ausländerbehörde in der Regel kein größeres Problem dar. In vielen Fällen muss aber zusätzlich noch die Bundesagentur für Arbeit (BA) zustimmen.

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