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Was muss ich tun wenn das Krankengeld ausläuft?
Wenn bei einer langen Zeit der Arbeitsunfähigkeit der Anspruch auf Krankengeld endet, der Patient aber weiterhin arbeitsunfähig ist, kann er das sog. Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld beantragen.
Wie lange kann man sich krank melden?
So soll der Zeitraum der Krankschreibung nicht länger als zwei Wochen betragen. Dies ergibt sich aus den Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien § 5 Absatz 4. In Ausnahmefällen darf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch für einen ganzen Monat gelten. Jedoch bedeutet dies nicht, dass Sie dann wieder zur Arbeit müssen.
Wer zahlt nach 78 Wochen krank?
Nach 78 Wochen endet der Anspruch eines Arbeitnehmenden auf Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse. Danach erhalten die Betroffenen das sogenannte Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit. Arbeitgeber müssen bei der Aussteuerung betroffener Arbeitnehmender einiges beachten.
Was passiert wenn man länger als 6 Wochen krank ist?
Sind Sie bis zu 6 Wochen krank, erhalten Sie den vollen Lohn vom Arbeitgeber. Ab der siebenten Woche springt Ihre Krankenkasse ein und zahlt meist 70 \% des Arbeitslohnes an Sie. Dies geschieht über einen Zeitraum von maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren bei einer Erkrankung.
Was zahlt der Arbeitgeber nach 6 Wochen?
Wenn ein Versicherter infolge einer länger als sechs Wochen andauernd arbeitsunfähig ist, zahlt seine gesetzliche Krankenversicherung Krankengeld als Entgeltersatzleistung in Höhe von 70 \% des Bruttoverdienstes, höchstens jedoch 90\% des letzten Nettoarbeitsentgelts.
Wann sollte man sich krank melden?
Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer dazu verpflichtet, seinen Chef unverzüglich, am besten vor Arbeitsbeginn, darüber zu unterrichten, dass er krank ist. Dies kann er über mehrere Wege tun. Am sichersten ist man allerdings mit einem kurzen Anruf oder einer E-Mail.
Wie lange kann man krank machen?
Wie oft darf ich krank sein, ohne dass mein Arbeitsplatz gefährdet ist? Hier gilt, dass der Arbeitgeber bis zu 30 Fehltage pro Jahr hinnehmen muss. Ist der Beschäftigte mehr als 30 Tage (also 6 Wochen) im Jahr krank, so gilt dies grundsätzlich als unzumutbar.