Welche Daten darf ein Vermieter verlangen?

Welche Daten darf ein Vermieter verlangen?

Nach dem Besichtigungstermin, wenn der potenzielle Mieter an der Wohnung interessiert ist, darf der Vermieter folgende Daten erheben und speichern:

  • weitere Kontaktdaten, z.B. Anschrift, Faxnummer.
  • weitere Angaben zur Identität, z.B. das Geburtsdatum.
  • Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.
  • Beruf und ggf.

Kann ein Vermieter weitere Mitbewohner verbieten?

Nun aber die gute Nachricht: Gänzlich verbieten oder verhindern kann der Vermieter den Zuzug des Partners nicht. Hierzu braucht es nur ein „berechtigtes Interesse“ des Mieters, wie es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) heißt. Dieses Interesse besteht im Fall des Zuzugs des Partners immer.

Kann ich mir meinen Mieter aussuchen?

Vermieter dürfen sich ihre neuen Mieter aussuchen. Aus Gründen, die mit der Herkunft der Bewerber zusammenhängen, dürfen sie aber nicht ablehnen. Wer Ausländer nur wegen ihrer Herkunft als Mieter ablehnt, muss mit Strafen rechnen. Das Antidiskriminierungsgesetz gilt auch für das laufende Mietverhältnis.

Welche Unterlagen sollte man als Vermieter verlangen?

Diese Unterlagen sollten Vermieter vom künftigen Mieter einholen:

  • Kopie des Personalausweises.
  • Mieterselbstauskunft.
  • Gehaltsnachweis.
  • Name des Vormieters oder Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
  • Bonitätsauskunft (ggf. zusätzlich SCHUFA-Auskunft durch den Mietinteressenten)

Kann der Vermieter verbieten dass eine Freundin mit einzieht?

Der Vermieter muss dem Zuzug des Partners jedoch grundsätzlich zustimmen. Der Vermieter kann dem Einzug des Partners widersprechen, wenn dieser für ihn unzumutbar ist oder der Wohnraum überbelegt wäre. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis rechtswidrig, so kann der Mieter kündigen oder auf Erlaubnis klagen.

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Wie entscheide ich mich für den richtigen Mieter?

So finden Sie gute Mieter

  1. Tipp 1: Angemessene Miete festlegen.
  2. Tipp 2: Der Mieter sollte zu den anderen Mietern passen.
  3. Tipp 3: Persönliche Besichtigungstermine.
  4. Tipp 4: Fordern Sie unbedingt Nachweise und Sicherheiten ein.
  5. Tipp 5: Werden Sie bei Mietausfällen schnell aktiv.

Wie wählt man den richtigen Mieter aus?

2.2 Auswahlkriterien prüfen

  1. Mieterselbstauskunft.
  2. Kopie Personalausweis.
  3. Einkommensnachweis und Arbeitsvertrag.
  4. Bonitätsprüfung über Schufa oder Kreditinstitut.
  5. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
  6. Kaution max.
  7. Bei Studenten oder minderjährigen Mietern.
  8. Persönliches offenes Gespräch.

Wie verpflichtet sich der Vermieter zur Nutzung der Wohnung?

Mit Abschluss des Mietvertrages verpflichtet sich der Vermieter die Wohnung im vertraglich vereinbarten Zustand zur Verfügung zu stellen. Der Mieter wiederum verpflichtet sich dafür Miete zu bezahlen und die Wohnung nur in dem Rahmen zu nutzen, den ihm der Mietvertrag einräumt.

Welche Angaben sollte der Vermieter klären?

Insbesondere für die Angaben in einer evtl. Wohnungsanzeige ist es wichtig zu klären, ob der Mieter Nebenkostenvorauszahlungen oder eine Nebenkostenpauschale erbringen soll. Auch über die ungefähre Höhe der Vorauszahlungen bzw. der Pauschale sollte sich der Vermieter klar werden.

Wie lange dauert eine vermieterkündigung in der Wohnung?

Hat ein Mieter mehr als acht Jahre in der Wohnung gewohnt, muss der Vermieter eine Kündigungsfrist von neun Monaten einhalten. Die Vermieterkündigung muss der Mieter bis zum dritten Werktages eines Kalendermonats zugestellt werden und gilt (bei der dreimonatigen Kündigungsfrist) zum Ablauf des übernächsten Monats.

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Kann der Vermieter die Wohnung mitsamt Mieter anbieten?

Der Vermieter kann den Mieter jedoch nicht ohne weiteres „rausschmeißen“, er muss die Wohnung mitsamt Mieter am Markt anbieten, das regelt §566 BGB, „Kauf bricht nicht Miete“. Eine Möglichkeit ist es, den Mieter mit einer Summe aus der Miete „herauszukaufen“. Die zweite, weitaus beliebtere und günstigere Methode ist die Eigenbedarfserklärung.

Welche Fragen darf ein Vermieter nicht stellen?

Im Einzelnen: Diese Fragen sind nicht erlaubt

  • Rasse oder ethnische Herkunft.
  • Religionsangehörigkeit (soweit der Vermieter keine kirchliche bzw.
  • Vorstrafen, Gefängnisaufenthalte oder laufende Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft.
  • erlernter Beruf.
  • Mitgliedschaft im Mieterschutzbund.

Welche Informationen darf ein Vermieter einholen?

Vermieter lassen sich von künftigen Mietern neben anderen Nachweisen zumeist auch eine Auskunft über ihre Bonität vorlegen, um das Risiko von Mietverzug und –ausfällen zu vermeiden. Der Vermieter kann sich diese vom zukünftigen Mieter vorlegen lassen oder selbst bei einer Auskunftei einholen.

Welche Unterlagen darf ein Vermieter verlangen Österreich?

Nach diesen Dokumenten fragen Vermieter Personalausweis, Führerschein, Reisepass) des Mieters bzw. machen davon eine Kopie. Gehaltszettel/Arbeitsvertrag: Vermieter möchten sichergehen, dass sich Mieter die Wohnung auch leisten können.

Was darf man den Mieter fragen?

Grundsätzlich sind nur Fragen erlaubt, welche im Hinblick auf den Abschluss des Mietvertrags relevant sind. Diese sind Fragen rund um das Arbeitsverhältnis, Beruf, derzeitige Wohnsituation und Nettoeinkommen. Gerade beim Nettoeinkommen ist der Interessent nicht verpflichtet eine Aussage zu tätigen.

Was sollten Vermieter fragen?

Typische Fragen einer Selbstauskunft sind beispielsweise die Höhe des Einkommens, die Zahl der Personen, die die Wohnung beziehen werden und die Frage, ob ein Insolvenzverfahren gegen den Interessenten eröffnet wurde. Auch Fragen zu Haustieren und Musikinstrumenten sind zulässig.

Kann ich als Vermieter eine schufaauskunft einholen?

Eines vorweg: Es ist dem Vermieter de facto gestattet, vom potenziellen Mieter eine Schufa-Auskunft zu verlangen. Allerdings nicht unter allen Umständen. Auch bei den Gehaltsnachweisen können potenzielle Mieter selbst entscheiden, ob se diese dem Vermieter in spe aushändigen wollen.

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Wie kann ich als Vermieter die Bonität prüfen?

Dazu bedient man sich als Vermieter mindestens zweierlei Dinge: Einer vom Mieter auszufüllenden Selbstauskunft und einer vom Mieter vorzulegenden SCHUFA Auskunft. Die angegebenen Daten können Sie dann überprüfen und danach die Bonität einschätzen.

Ist der Nachmieter nicht vergleichbar wie der bisherige Mieter?

Ist der Nachmieter nicht vergleichbar leistungsfähig wie der bisherige Mieter, darf der Vermieter den Nachmieter grds. nicht ablehnen, bevor er nicht – zumindest, wenn der Mieter dies verlangt – mit diesem darüber verhandelt hat, ob und ggf. auf welche Weise das Mietausfallrisiko minimiert werden kann (vgl.

Wie darf der Vermieter personenbezogene Daten erheben?

Der Vermieter darf je nach Status des Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten vom (potentiellen) Mieter erheben. Unzulässig sind bei der Mieterselbstauskunft jedoch regelmäßig Fragen zum höchstpersönlichen Lebensbereich des Mieters. Der Vermieter darf zudem regelmäßig nicht gegen den Willen des Mieters das vermietete Objekt betreten.

Welche Rechte hat der Vermieter gegenüber dem Vermieter?

Wichtig: Jeder Mieter hat gemäß Datenschutz im Mietverhältnis gegenüber dem Vermieter ein umfassendes Auskunftsrecht. Das ändert sich auch nicht mit Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018. Auf Anfrage ist der Vermieter regelmäßig dazu verpflichtet, anzugeben,…

Was darf der Mieter auf diese Fragen verweigern?

Gemäß Datenschutz muss der Mieter auf diese Fragen keine wahrheitsgemäße Antwort erteilen. Er darf die Beantwortung grundsätzlich auch verweigern, ohne dass ihm dabei rechtliche Konsequenzen drohen. Was ist in Sachen Datenschutz im bestehenden Mietverhältnis zu beachten?