Inhaltsverzeichnis
- 1 Warum beruft sich ein Asylsuchender auf die Flucht?
- 2 Wie erfolgt die Entscheidung über den Asylantrag?
- 3 Welche Auswirkungen hat die Gesetzesänderung auf die Asylerteilung?
- 4 Wie kann man das Asylverfahren übernehmen?
- 5 Was sind die Standards bei der Unterbringung von Asylsuchenden?
- 6 Wie erfolgt die Erstregistrierung von Asylsuchenden?
- 7 Was sind die Rechtsgrundlagen für das Asylverfahren?
- 8 Wie lange erhalten Flüchtlinge die Asylbewerberleistung?
- 9 Was ist das Grundrecht auf Asyl im Grundgesetz?
Warum beruft sich ein Asylsuchender auf die Flucht?
Zwischen den Gründen, auf die sich ein Asylsuchender beruft, und der Flucht muss ein innerer Zusammenhang bestehen: Drohende oder erlittene Verfolgung muss die Flucht ausgelöst haben. Ist zwischen der Verfolgung und der Flucht zu viel Zeit vergangen, wird die Verfolgung nicht mehr als Begründung für die Flucht akzeptiert.
Wie erfolgt die Entscheidung über den Asylantrag?
Die Entscheidung über den Asylantrag erfolgt mittels Bescheid, der der Asylwerberin bzw. dem Asylwerber zugestellt wird. In jedem Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) sind Spruch, also Ergebnis des Verfahrens, und Rechtsmittelbelehrung auch in einer der Fremden bzw. dem Fremden verständlichen Sprache enthalten.
Wie führt das Asylverfahren durch?
führt das Asylverfahren durch. Asylantragstellung und persönliche Anhörung erfolgen beim Bundesamt. Auf Grund einer Ge- samtschau, die alle relevanten Erkenntnisse ermittelt, wird entschieden, ob dem Asylbewerber Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärer Schutz zu gewähren oder der Asylantrag abzulehnen ist.
Welche Auswirkungen hat die Gesetzesänderung auf die Asylerteilung?
Medienberichten zufolge hat die seit dem 6. August 2016 in Kraft getretene Gesetzesänderung gegebenenfalls hohe finanzielle Auswirkungen auf diejenigen Menschen, die auf das Erlöschen der Verpflichtungserklärung bei der Asylerteilung vertrauten und sich auf dieser Basis finanziell verpflichteten.
Wie kann man das Asylverfahren übernehmen?
Mit einem sogenannten „Selbsteintritt“ können sie entscheiden, das Asylverfahren eines Flüchtlings zu übernehmen, auch wenn der zuerst in einem anderen EU-Land angekommen war. Deutschland hat beispielsweise schon wiederholt die Überstellung von Flüchtlingen in andere Länder ausgesetzt.
Ist die Frage nach der Behandlung von Flüchtlingen in der EU entscheidend?
Bei der Frage nach der Behandlung von Flüchtlingen, die auf die Bearbeitung ihres Asylantrags warten, ist die unterschiedliche Auslegung von EU-Recht durch die Mitgliedsstaaten entscheidend.
Was sind die Standards bei der Unterbringung von Asylsuchenden?
Gerade bei der Unterbringung von Asylsuchenden gehen die Standards zwischen einigen EU-Mitgliedsstaaten stark auseinander. So sind beispielsweise völlig überfüllte Flüchtlingsheime, Gebäude ohne genügend Sanitäranlagen oder sogar Zeltlager für Flüchtlinge in einigen Ländern keine Seltenheit.
Wie erfolgt die Erstregistrierung von Asylsuchenden?
Bereits bei der Erstregistrierung von Asylsuchenden oder illegal Aufhältigen beziehungsweise illegal Eingereisten wird der Sicherheitsabgleich eingeleitet. Das Bundesverwaltungsamt beteiligt die oben benannten Sicherheitsbehörden, bündelt die Rückmeldungen und stellt die Ergebnisse den zuständigen Bedarfsträgern zur Verfügung.
Wie prüft das Bundesamt den Asyl?
Bei jedem Asylantrag prüft das Bundesamt auf Grundlage des Asylgesetzes, ob eine der vier Schutzformen – Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz oder ein Abschiebungsverbot – vorliegt. Diesen Inhalt gibt es auch auf.
Was sind die Rechtsgrundlagen für das Asylverfahren?
Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten Das Anerkennungsverfahren für Asylsuchende ist im Wesentlichen im deutschen Asylgesetz (AsylG) geregelt. Außerdem finden die Vorschriften des sog.
Wie lange erhalten Flüchtlinge die Asylbewerberleistung?
Menschen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat bereits als Flüchtlinge anerkannt wurden, erhalten keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Maximal für zwei Wochen soll es eine „Überbrückungsleistung“ geben – allerdings nur einmal innerhalb von zwei Jahren. Quelle Deutscher Bundestag (2019): Drucksache 19/10047]
Was ist das Recht auf Asyl in der Verfassung festgeschrieben?
Deutschland ist eines der wenigen Länder, in dem das Recht auf Asyl in der Verfassung festgeschrieben ist ( Art. 16a GG Das Recht auf Asyl im Grundgesetz ). Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht. Allerdings wurde es mit dem sogenannten Asylkompromiss von 1993 stark eingeschränkt.
Was ist das Grundrecht auf Asyl im Grundgesetz?
Ein Überblick zur aktuellen Rechtslage: Das Recht auf Asyl im Grundgesetz wurde 1993 mit dem sogenannten Asylkompromiss (siehe unten) stark eingeschränkt. Das Grundrecht auf Asyl hat seither in der Praxis an Bedeutung verloren und ist vom EU-Recht abgelöst, das maßgeblich auf der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 fußt.
https://www.youtube.com/watch?v=6pRuzr7wMWM