Wann ist ein Firmenname zulassig?

Wann ist ein Firmenname zulässig?

Der gewählte Firmenname muss genügend Unterscheidungskraft besitzen. Das bedeutet, dass sich der Name von anderen, regional ansässigen Unternehmen abheben muss. Dabei kann der Firmenname auf dem Namen der Gründer, der Tätigkeit des Betriebs oder einem Phantasiebegriff basieren.

Wann ist eine Firma eintragungsfähig?

Handelsregister: Eintragungsfähig sind u.a. Firma, Errichtung und Aufhebung einer Zweigniederlassung, Erteilung, Beschränkungen und Widerruf der Prokura, die Bezeichnung der Kommanditisten und ihrer Haftsummen, Bezeichnung der gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft; bei GmbH und Aktiengesellschaft Firma, Sitz …

Welche Kriterien muss eine Firma erfüllen?

Nach § 18 HGB muss eine Firma im wesentlichen drei Funktionen erfüllen: sie muss Unterscheidungskraft und damit auch eine entsprechende Kennzeichnungswirkung haben. die Gesellschaftsverhältnisse müssen ersichtlich sein (Rechtsformzusatz) sie darf nicht zur Irreführung im geschäftlichen Verkehr geeignet sein.

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Wo kann ich sehen ob ein Name geschützt ist?

In DPMAregister können Sie kostenfrei nach deutschen Marken recherchieren. Die Datenbank enthält angemeldete, eingetragene und zurückgewiesene nationale deutsche Marken. Ein Widerspruch gegen die Eintragung Ihrer Marke kann aber auch aus einer ähnlichen Marke erfolgen.

Wie darf eine GmbH heißen?

Unter welchen Namen kann die GmbH firmieren? Zulässig sind Personenfirma, Sachfirma und Fantasiefirma. Die Personenfirma muss den Familiennamen wenigstens eines Gesellschafters (Maria Hoffmann GmbH) oder die Firma einer als Gesellschafterin beteiligten Handelsgesellschaft (ohne deren Rechtsformzusatz) enthalten.

Wer darf sich Firma nennen?

Generell sollten Sie davon absehen, als Einzelunternehmer, der nicht im Handelsregister eingetragen ist, die Bezeichnung Firma, Firmierung, Firmenname oder Firmenbezeichnung zu verwenden. Eine Firma existiert nur, wenn das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist.

Wie kann eine Firma gebildet werden?

Der Schutz der Firma kann bereits durch den Gebrauch im Geschäftsverkehr entstehen. So hat etwa die Eintragung eines bestehenden Kaufmannes im Handelsregister rein deklaratorische Bedeutung. Wird dagegen ein Unternehmer erst mit Eintragung zum Kaufmann (sog. „Kann-Kaufmann“), entsteht die Firma erst mit Eintragung.

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Wer darf alles Firmen?

Befindet sich der Firmling in Todesgefahr, darf jeder Priester von Rechts wegen die Firmung spenden, sogar außerhalb seines Gebietes. In der anglikanischen Kirchengemeinschaft wird die Firmung durchweg von einem Bischof gespendet, während in den Ostkirchen jeder Priester dazu ermächtigt ist.

Welche Grundsätze sind bei der Wahl einer Firma zu beachten?

Es gelten folgende Firmengrundsätze: – Firmenöffentlichkeit : Jeder Kaufmann ist verpflichtet, seine Firma und seinen Geschäftssitz zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden – Firmenklarheit : Die Firma muss zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein – Firmenausschließlichkeit : Die Firma muss …

Wo finde ich geschützte Firmennamen?

Verfügbarkeit des Firmennamens prüfen

  • Unternehmensregister bzw. Bundesanzeiger.
  • Deutsches Marken- und Patentamt (DPMA)
  • Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
  • genios.de.

Kann man den passenden Namen für ihr Unternehmen finden?

Doch selbst, wenn Sie den passenden Namen für Ihr Unternehmen gefunden haben, muss dieser erst noch durch das Amtsgericht geprüft und genehmigt werden, bevor Sie Ihr Unternehmen so nennen dürfen. Um sicher zu gehen, dass das Amtsgericht den Firmennamen nicht ablehnt, hilft eine Vorprüfung durch die IHK.

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Was darf der Firmenname des Unternehmens aufweisen?

Der Firmenname des Unternehmens darf keine Verwechslungsgefahr aufweisen. Wenn beispielsweise im gleichen Ort, in dem das Unternehmen eröffnet werden soll, bereits ein Betrieb mit dem gleichen oder einem sehr ähnlichen Namen existiert, ist die Gefahr der Verwechslung zu hoch.

Was ist eine Firma oder ein Firmenname?

Firma oder Firmenname ist der Name Ihres Unternehmens, der im Handelsregister eingetragen wird. Außerdem muss der Firmenname im geschäftlichen Schriftverkehr, im Impressum und auf Rechnungen verwendet werden. Er beinhaltet immer die Rechtsform des Unternehmens.

Wie kann ich meinen Firmennamen ergänzen?

Deshalb muss der Unternehmensname Ihren kompletten persönlichen Namen enthalten, einschliesslich Vor- und Nachname. Sie haben die Möglichkeit, diesen Firmennamen zu ergänzen. Dabei können Sie sich für eine Branchenbezeichnung entscheiden, also beispielsweise für „Peter Müller Veranstaltungstechnik“. Auch ein Fantasiename kommt infrage.