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Warum müssen die Eltern bei Internet-Käufen nicht mehr in Anspruch nehmen?
Daher müssen die Eltern bei Internet-Käufen entweder zuvor einwilligen oder das Geschäft nachträglich genehmigen. Erteilen sie keine Genehmigung, ist der Kaufvertrag unwirksam. Dann brauchen Eltern bei „heimlicher“ Bestellung ihres Kindes das Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge nicht mehr in Anspruch zu nehmen.
Ist der Kauf rückgängig gemacht?
Die Eltern oder gesetzlichen Vertreter haben jedoch das Recht, jeden Kauf rückgängig zu machen, wenn sie damit nicht einverstanden sind. Händler müssen die Ware zurücknehmen. Dies dient auch als Schutz, damit sich Kinder und Jugendliche nicht verschulden – etwa durch teure Handyverträge oder Abos.
Wann sind Kinder und Jugendliche geschäftsfähig?
Im Alter von 7 bis 17 Jahren sind Kinder und Jugendliche gemäß § 106 BGB beschränkt geschäftsfähig – die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit erreichen sie erst mit 18 Jahren.
Wie viele Kinder besitzen in Deutschland ein eigenes Smartphone?
Einer aktuellen Statistik zur Folge besitzen alleine in Deutschland rund sechs Prozent der sechs- bis siebenjährigen Kinder und 33 Prozent der acht- bis neunjährigen Kinder ein eigenes Smartphone.
Wie viele Menschen sind in Besitz eines internetfähigen Handys?
Bei den Zehn- bis Elfjährigen sind es sogar schon 75 Prozent – getoppt werden sie jedoch von den 12- bis 13-Jährigen: 95 Prozent von ihnen sind in Besitz eines internetfähigen Handys (Stand: 2019). Das bedeutet jedoch noch lange nicht, dass Sie sich daran orientieren sollen, ganz im Gegenteil.
Wie können Online-Händler das Alter ihrer Kunden überprüfen?
Da Online-Händler das Alter Ihrer Kunden für gewöhnlich nicht überprüfen, können diese leicht auch ohne Erlaubnis der Eltern online einkaufen. Allerdings gelten die Regeln über die Geschäftsfähigkeit und somit die über die Wirksamkeit von Verträgen mit Minderjährigen im Internet genauso wie im stationären Handel.