Was sind die Voraussetzungen fur eine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung?

Was sind die Voraussetzungen für eine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung?

Die Vertragsparteien erfüllen eine der in § 38 ZPO genannten folgenden Voraussetzungen: Bei den Parteien handelt es sich um Kaufleute, Juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Mindestens eine der Parteien hat im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand.

Was ist Gerichtsstandsvereinbarung?

Durch eine Gerichtsstandsvereinbarung kann die örtliche, sachliche und internationale Zuständigkeit für den Fall eines Rechtsstreits zwischen den Parteien vertraglich gere-gelt werden.

Kann der Gerichtsstand frei gewählt werden?

Die Vereinbarung eines bestimmten Gerichtsstands vor Entstehen einer Streitigkeit ist nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig. Andernfalls ist eine solche Gerichtsstandsvereinbarung unwirksam und die entsprechende Vereinbarung kann wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden.

Wie entscheidet das Gericht über die Kosten des Rechtsstreits?

Das Gericht entscheidet in seinem Urteil auch über die Kosten und gibt damit vor, wer die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Dabei gelten folgende Grundsätze: Derjenige, der den Rechtsstreit für sich entscheiden, muss die Kosten des Rechtsstreits nicht tragen ( siehe § 91 ZPO ). Wer verliert, der zahlt!

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Was ist die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts?

Man unterscheidet die sachliche, örtliche und funktionelle Zuständigkeit eines Gerichts. Die örtliche Zuständigkeit gibt Aufschluss darüber, „wo“ (gewissermaßen geografisch) verhandelt wird und richtet sich im Strafverfahren entweder nach dem Tatort (§ 7 StPO), dem Wohnsitz des Angeschuldigten (§ 8 StPO) oder dem Ergreifungsort (§ 9 StPO).

Ist ein allgemeiner Gerichtsstand bei einem anderen Gericht begründet?

Sofern kein besonderer Gerichtsstand bei einem anderen Gericht begründet wird, ist eine Klage bei jenem sachlich zuständigen Bezirks- oder Landesgericht einzubringen, bei dem der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Der allgemeine Gerichtsstand natürlicher Personen bestimmt sich nach deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt.

Was ist die Besetzung des Gerichts nach § 222a StPO?

Nach § 222a StPO ist die Besetzung des Gerichts zu Beginn der Hauptverhandlung mitzuteilen. Symbolfoto:travelview/Bigstock Wer bisher noch nichts mit der (Straf-)Justiz zu tun hatte, kommt angesichts der verwirrenden Begrifflichkeiten mitunter leicht ins Stutzen.