Was ist ein gemeinsamer Ehename?

Was ist ein gemeinsamer Ehename?

Sie haben in der Ehe laut Namensrecht die Möglichkeit, einen gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen. Dieser ergibt sich aus den Nachnamen, die Sie vor der Eheschließung führen. Heißt ein Ehegatte beispielsweise Müller und der andere Schmidt, kann einer von beiden Namen als gemeinsamer Ehename ausgewählt werden.

Warum kein gemeinsamer Doppelname?

Allerdings kann ein Doppelname nicht als Familienname bestimmt werden. Es kann also immer nur ein Ehepartner einen Doppelnamen tragen, der andere behält seinen Geburtsnamen. Anders geht es nur, wenn ein Partner bereits einen Doppelnamen hat. Dann darf dieser als Ehename bestimmt werden.

Wer bestimmt den gemeinsamen Familiennamen?

Ein neugeborenes Kind erhält als Nachnamen den Ehenamen der Eltern (§ 1616 BGB). Die Eltern können einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Dieser wird nach § 1355 BGB amtlich als „Ehename“ bezeichnet.

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Wie können Ehegatten einen gemeinsamen Namen bestimmen?

Ehegatten sollen gemäß Namensrecht in der Ehe einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Die Pflicht hierzu besteht nicht. Der Ehename beider Ehegatten kann nur bei der Eheschließung oder danach bestimmt werden und bildet den Familiennamen künftiger gemeinsamer Kinder.

Wie kann der Ehename bestimmt werden?

Bitte beachten Sie, dass bei Wahl des deutschen Rechts nur der Familienname oder der Geburtsname eines Ehegatten als Ehename bestimmt werden kann. Zusätzlich kann der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, seinen vorherigen Namen dem Ehenamen mit einem Bindestrich voranstellen oder anfügen.

Wie kann ich den Ehenamen ändern?

Nach einer Scheidung oder dem Tod eines Ehegatten können Sie den Ehenamen ändern lassen. Durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt kann sowohl der Geburtsname als auch der Name, welcher vor dem Zeitpunkt der Eheschließung geführt wurde, wieder angenommen werden.

Wie kann ich den Namen eines Ehegatten anfügen?

Zusätzlich kann der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, seinen vorherigen Namen dem Ehenamen mit einem Bindestrich voranstellen oder anfügen. Wenn einer der Ehegatten eine andere Staatsangehörigkeit als die deutsche besitzt, können Sie auch eine Rechtswahl in das Heimatrecht des ausländischen Ehegatten treffen.

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