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Ist es strafbar Fotos von anderen zu machen?
Gemäß § 201a StGB machen sich Personen, welche Fotos von anderen aufnehmen, strafbar, wenn diese unerlaubt hergestellt oder verbreitet werden. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um ein unerlaubtes Filmen oder Fotografieren von Privatpersonen handelt.
Ist das Filmen einer Straftat verboten?
Wenn sie Ton- oder Bildaufnahmen, zum Beispiel mit ihrem Handy, von jemand anderen ohne dessen Zustimmung anfertigen, erfüllt diese Handlung den Straftatbestand des § 201 bzw. § 201a StGB. Strafbar ist es auch, solche unbefugten Aufnahmen zu gebrauchen oder Dritten zugänglich zu machen.
Ist eine Veröffentlichung von Filmen oder fotografieren strafbar?
Dabei ist es irrelevant, ob es sich um ein unerlaubtes Filmen oder Fotografieren von Privatpersonen handelt. Strafbar ist zudem auch eine Veröffentlichung von Aufnahmen im Internet – zum Beispiel auf Facebook oder über einen Livestream – wenn diese Handlung bewusst gegen den Willen der abgebildeten Person verstößt.
Ist das Herunterladen von Filmen und Serien illegal?
Das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Filmen und Serien ist illegal und kann zu hohen Strafen führen. Beim Streaming befinden Sie sich in einer rechtlichen Grauzone, da hier nur Teile des Videos heruntergeladen bzw. zwischengespeichert werden.
Warum dürfen Fotos und Videos nicht ohne Einwilligung aufgenommen werden?
Daraus folgt, dass Fotos und Videos mit intimen oder auch privaten Momenten oder Situationen grundsätzlich nicht ohne Einwilligung aufgenommen werden dürfen, wenn sie zu einer rechtswidrigen Veröffentlichung und damit zu einem Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild benutzt werden sollen ( siehe BGH, Urteil vom 10.05.1957 – I ZR 234/55 ).
Welche Regeln gibt es beim Fotografieren ohne Einwilligung?
Ohne Einwilligung darf grundsätzlich Foto einer Person aufgenommen werde. Nur Ausnahmsweise ist das Fotografieren gegen den Willen erlaubt. Welche Regeln bei ungewollten oder heimlichen Fotos gelten, erfahren Sie hier!
§201a StGB: Fremde Personen zu fotografieren ist laut Gesetz verboten, wenn deren Einverständnis fehlt. So erleichtern sie ein heimliches und daher unerlaubtes Fotografieren von Personen. Dieses Verhalten stellt allerdings einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar und ist deshalb gemäß Strafrecht strafbar.
Sind Fotos von Gebäuden oder anderen Personen erlaubt?
Auch Fotos von Gebäuden oder anderen Personen, in deren Hintergrund sich zufällig Fremde aufhalten, sind erlaubt. Gleiches gilt, wenn eine Person zufällig mal „durchs Bild läuft“ . Dennoch dürfen diese Fotos nicht einfach so „ins Netz“, z.B. bei facebook, twitter, instagram, youtube, etc. online gestellt und veröffentlicht werden.
Welche Regeln gelten für ungewollte Fotoaufnahmen über eine Person?
Rechtslage: ungewollte, heimliche Fotoaufnahmen über eine Person! Ohne Einwilligung darf grundsätzlich Foto einer Person aufgenommen werde. Nur Ausnahmsweise ist das Fotografieren gegen den Willen erlaubt. Welche Regeln bei ungewollten oder heimlichen Fotos gelten, erfahren Sie hier! Das Wichtigste in Kürze:
Sind Fotos von privaten Feierlichkeiten grundsätzlich erlaubt?
Fotos von privaten Feierlichkeiten zu privaten Zwecken sind ebenso grundsätzlich erlaubt, wie Fotos, in deren Hintergrund sich zufällig eine fremde Person aufhält. Bei ungewollten und unberechtigten Fotoaufnahmen stehen Betroffenen umfassende Rechte zu.