Wie lasst sich die Familie begreifen?

Wie lässt sich die Familie begreifen?

Nach allgemeinem Verständnis lässt sich die Familie als Lebensgemeinschaft und umfassendes Beziehungsverhältnis zwischen Eltern und ihren Kindern begreifen. Maßgeblich ist weder, ob die Eltern eine Ehe oder (Lebens-)Partnerschaft führen noch, ob die Kinder eigene Kinder der Eltern oder Adoptiv-, Stief- oder Pflegekinder sind.

Warum gibt es eine rechtliche Definition der Familie?

Eine rechtliche Definition der Familie gibt jedoch nicht. Nach allgemeinem Verständnis lässt sich die Familie als Lebensgemeinschaft und umfassendes Beziehungsverhältnis zwischen Eltern und ihren Kindern begreifen.

Warum ist eine Familie bedeutsam?

Durch sozialstaatliche Unterstützung wie Renten oder Sozialhilfe ist Familie nicht (immer) notwendig, um das Überleben zu sichern. Manche beklagen, Familie hätte an Bedeutung verloren. Trotzdem ist Familie für die meisten Menschen bedeutsam.

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Ist das Vorhandensein einer Erbkrankheit nahe?

Der Verdacht auf das Vorhandensein einer Erbkrankheit liegt dann nahe. Allerdings ist dies lediglich bei autosomal-dominanten Erbgängen schnell anzunehmen, da autosomal-rezessive Erbgänge eine oder mehrere Generationen ohne Ausprägung einer Krankheit vererbt werden können.

Wie liebst du dich als Familie?

Sie liebt dich, wie du bist, mit all deinen Facetten. Familie ist Verantwortung und Geborgenheit zugleich. Die Familie ist der Stamm, die Kinder die Blüten. Auch wenn du gehst, du bleibst immer ein Teil deiner Familie. Eine Familie hat jeder, aber euch als Familie zu haben, macht mich überglücklich.

Wie ist das Familienrecht geregelt?

Das Familienrecht ist ein Teil des deutschen Zivilrechts und im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches [ BGB] geregelt (vgl. §§ 1297 ff. BGB ). Eine rechtliche Definition der Familie gibt jedoch nicht.

Wie lässt sich die Familie als Lebensgemeinschaft begreifen?

Nach allgemeinem Verständnis lässt sich die Familie als Lebensgemeinschaft und umfassendes Beziehungsverhältnis zwischen Eltern und ihren Kindern begreifen. Familie und Ehe stehen in Deutschland nach Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz [GG] verfassungsrechtlich unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung und Rechtsordnung.

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Was definiert das zivilrechtliche Familienrecht?

Das im BGB geregelte zivilrechtliche Familienrecht definiert in § 1589 Absatz 1 BGB lediglich den Begriff der Verwandtschaft, der sich nach der Abstammung einer Person bestimmt.

Wie gehört man zu einer Familie?

In diesem Sinn gehör(t)en zu einer Familie alle Menschen, die „unter einem gemeinsamen Dach“ leben. Verwandtschaftsverhältnisse sind dafür keine Voraussetzung. Im Römischen Recht ist der „Pater familias“ demzufolge auch „Herr“ nicht nur über Frau und Kinder, sondern auch über Hausangestellte, Sklaven etc.

Welche Familien sind einbezogen?

Einbezogen sind – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Pflege- und Adoptiv­kinder ohne Alters­begrenzung. Damit besteht eine Familie immer aus zwei Generationen: Eltern/-teile und im Haushalt lebende ledige Kinder.

Warum spricht man von einer Mehrgenerationenfamilie?

Wenn Großeltern, Eltern und Kinder als Familie zusammenleben, spricht man von einem Mehrgenerationenhaushalt bzw. einer Mehrgenerationenfamilie oder auch Großfamilie. In den USA und anderen Ländern gibt es den Begriff der erweiterten Familie (extended family), zu der die weitere, teils angeheiratete Verwandtschaft gehört (Schwägerschaft).

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Welche Bedeutung hat die Familie für viele Menschen?

Familie war und ist für viele Menschen eine Schicksalsgemeinschaft, die das gegenseitige Überleben sichert(e). Zum Beispiel durch die Pflege von Kindern, alten und kranken Menschen oder gemeinsame Arbeitskraft. Welche Bedeutung Familie hat, kommt auch darauf an, welche Familien und welche Epoche wir uns anschauen.

Wie entstand die Familie als bürgerliche Kleinfamilie?

Mit dem Wachstum der Städte und der Entwicklung des Bürgertums und der Verbürgerlichung des Industrieproletariats in Europa seit der Mitte des 19. Jahrhunderts entstand auch eine stark normative Vorstellung der Familie als bürgerliche Kleinfamilie.