Wer kann Daueraufenthalt-EU beantragen?

Wer kann Daueraufenthalt-EU beantragen?

Voraussetzung ist, dass Sie sich fünf Jahre ununterbrochen in einem EU -Mitgliedstaat aufgehalten haben und dort eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU erhalten haben. Sie können sich dann in fast allen anderen EU -Mitgliedsstaaten (außer in Irland und Dänemark) unter erleichterten Voraussetzungen niederlassen.

Welche Aufenthaltszwecke gibt es?

Die im Aufenthaltsgesetz festgelegten Aufenthaltszwecke sind:

  • Ausbildung.
  • Erwerbstätigkeit (ausländische Beschäftigte und ausländische Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben möchten)
  • völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe.
  • familiäre Gründe.

Wann kann man Daueraufenthalt beantragen?

Sie müssen den Antrag auf „Daueraufenthalt – EU “ während der Gültigkeit Ihres derzeitigen Aufenthaltstitels – frühestens jedoch drei Monate vor Ablauf des Aufenthaltstitels – einbringen.

Was ist der Unterschied zwischen Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU?

Der wesentliche Unterschied zwischen der Niederlassungserlaubnis und der Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU besteht darin, dass die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU ein Recht auf Weiterwanderung in einen anderen EU -Mitgliedstaat beinhaltet.

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Was ist Zweck des Aufenthalts?

– Gem. § 16 kann einem Ausländer zum Zwecke der Studienbewerbung und des Studiums (einschließlich studiumsvorbereitender Maßnahmen) eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. – Auch für den Besuch eines Sprachkurses, der nicht der Studiumsvorbereitung dient, kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.

Was ist Unterschied zwischen Aufenthaltstitel und Aufenthaltserlaubnis?

Im Gegensatz zu der Aufenthaltserlaubnis ist die Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist räumlich unbeschränkt und darf außer in den durch das Aufenthaltsgesetz zugelassenen Fällen nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden.

Was steht auf dem Aufenthaltstitel?

vor 6 Tagen
Er enthält ein elektronisches Speichermedium (Chip), auf dem persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Adresse), biometrische Merkmale (Lichtbild und Fingerabdrücke) sowie Nebenbestimmungen (Auflagen) gespeichert sind.