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Was sind die Voraussetzungen für eine Waffe?
Bestimmte Voraussetzungen regeln, welche Personen sie überhaupt führen dürfen und was es dabei zu beachten gibt. Grundsätzlich gehören Mitarbeiter von Sicherheitsfirmen wie zum Beispiel Wachdienste und Personenschutzdienste dazu. Erlaubt wird eine Waffe nur, wenn es einen triftigen Grund und einen konkreten Bedarf gibt.
Ist die Waffe zwingend erforderlich?
Das geschieht nur, wenn Sie zweifelsfrei nachweisen können, dass die Waffe zwingend erforderlich ist, um eine Person, eine Immobilie, Geld oder Sonstiges zu schützen. Die Grundlage stellt die derzeit gültige Verwaltungsvorschrift in Verbindung mit geltender Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dar.
Welche Gegenstände können als Waffe verwendet werden?
Viele Gegenstände können als Waffe verwendet werden, wurden aber zu einem anderen Zweck hergestellt. Beispielsweise ist ein Skalpell in der Regel für die medizinische Anwendung, ein Fahrzeug primär für Transport und Fortbewegung und ein Baseballschläger als Spielgerät konzipiert.
Was muss bei Waffenerwerb unterschieden werden?
Grundsätzlich muss zwischen zwei Bereichen unterschieden werden: Dem Waffenbesitz und die Berechtigung, eine Waffe auch außerhalb der eigenen vier Wände mit sich zu führen. Zum Waffenerwerb braucht es zunächst eine Waffenbesitzkarte, hier gibt es Unterschiede zwischen der grünen, der gelben und der roten Karte.
Welche Voraussetzungen müssen Waffenbesitzer erfüllen?
Der Waffenbesitzer muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um die Waffenbesitzkarte zu beantragen. Diese fünf Punkte gehören dazu: Sie müssen volljährig sein. Sie müssen hinsichtlich der Führung von Waffen zuverlässig sein. Sie müssen persönlich geeignet sein. Sie müssen die erforderliche Sachkunde nachweisen.
Kann der Jäger eine Kurzwaffe ausleihen?
Jäger können, auch wenn sie keine Waffenbesitzkarte haben, mit ihrem Jagdschein Langwaffen ausleihen. Die Ausleihe von Kurzwaffen ist nur möglich, wenn der Jäger, dem die Waffe geliehen wird, auch WBK-Inhaber ist; jedoch ist nicht gefordert, dass er in seiner WBK auch eine Kurzwaffe eingetragen hat.
Ist die Ausleihe von Kurzwaffen möglich?
Die Ausleihe von Kurzwaffen ist nur möglich, wenn der Jäger, dem die Waffe geliehen wird, auch WBK-Inhaber ist; jedoch ist nicht gefordert, dass er in seiner WBK auch eine Kurzwaffe eingetragen hat. Die Altersgrenze für den Erwerb von Schusswaffen wurde auf 18 Jahre erhöht.