Was ist ein Metoken?

Was ist ein Metöken?

Ein Metöke (altgriechisch μέτοικος métoikos, deutsch ‚Ansiedler‘) war im antiken Griechenland, insbesondere in Athen, ein dauerhaft in der jeweiligen Stadt lebender Fremder, der dort kein lokales Bürgerrecht (und damit keine politischen Mitwirkungsrechte) besaß.

Was ist ein Polis in Griechenland?

Als Polis (die; von altgriechisch πόλις pólis ‚Stadt‘, ‚Staat‘, ursprünglich auch: ‚Burg‘; Plural Poleis, zu πόλεις póleis) wird für gewöhnlich der typische Staatsverband im antiken Griechenland bezeichnet, der in der Regel greifbarer ist als ein städtischer Siedlungskern (→ (Kern-)Stadt; griechisch ἄστυ asty) mit dem …

Was gab es in griechischen Stadtstaaten?

Die meisten griechischen Stadtstaaten teilen die Bevölkerung in drei Klassen ein, die deutlich voneinander getrennt wurden. Das waren die Bürger, die Metöken und die Sklaven. Die Bürger standen an der Spitze der Gesellschaft und waren die Einzigen, die auch politisch mitreden durften.

Wie basiert die griechische Kultur auf der Antike?

Heute basiert die griechische Kultur auf den Fundamenten der Antike. Doch Gyros, Zaziki und Ouzo sind längst genauso bekannt wie das Parthenon in Athen, Sokrates, Platon und Aristoteles. Das Land ist ein gelungenes Beispiel für die kulturelle Mischung von Antike und Moderne.

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Was sind die Merkmale der Aktiengesellschaft in Griechenland?

Wesentlichen Merkmale der Aktiengesellschaft in Griechenland: Relativ hohes zur Gründung erforderliches Kapital. Stückelung des Kapitals in gleiche, die Aktien darstellenden Anteile. Strenge Auflagen bzgl. der Publizität während Gründung und gesamten Bestehens der Gesellschaft. Lange Bestandsdauer (üblicherweise 50+ Jahre)

Welche Merkmale hat die Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Griechenland?

Wesentliche Merkmale der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Griechenland: Moderater Kapitalbedarf für die Gründung, Einbezug von Sacheinlagen. Stückelung des Kapitals in „Beteiligungen“, bestehend aus Gesellschaftsanteilen im Wert von mindestens bzw. einem Vielfachen von 30,– EURO pro Anteil.