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Wer gilt als obdachlos?
Als obdachlos werden Menschen bezeichnet, die im öffentlichen Raum wie beispielsweise in Parks, Gärten, U-Bahnhöfen, Kellern oder Baustellen übernachten oder über die jeweiligen Ländergesetze der Sicherheit und Ordnung vorübergehend untergebracht sind.
Welche Folgen hat Obdachlosigkeit?
Obdachlosigkeit führt automatisch zur medizinischen Unterversorgung. Die Betroffenen können sich keine Arztbesuche mehr leisten, da meistens keine Krankenversicherung mehr besteht. Als Folge davon können Krankheiten nicht geheilt werden. Die Mangelernährung schwächt zusätzlich den Organismus.
Warum wird jemand obdachlos?
Obdachlosigkeit entsteht also durch Lebenskrisen und das Unvermögen, damit umzugehen und Hilfe in der Not anzunehmen. Oft ist eine psychische Erkrankung schuld daran. Das Leben auf der Straße ist gefährlich, die Lebenserwartung von Obdachlosen deutlich geringer. Und der Weg zurück ins normale Leben ist schwierig.
Was sind die Gründe für Obdachlosigkeit in Deutschland?
Die Grafik zeigt das Ergebnis einer Umfrage in Deutschland und der EU zu den Gründen für Obdachlosigkeit. 51 Prozent der Befragten in Deutschland nannten als einen Grund für Obdachlosigkeit den Verlust des Jobs. Als Premium-Nutzer erhalten Sie detaillierte Quellenangaben zu dieser Statistik.
Welche Faktoren sind verantwortlich für Obdachlosigkeit?
Die Europäische Kommission nennt unterschiedliche Faktoren, die für Obdachlosigkeit verantwortlich sein können. Als eine der Ursachen werden dabei die Armut und Arbeitslosigkeit genannt. Auch Migranten sind häufiger von Obdachlosigkeit betroffen.
Was ist Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit?
Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit werden im alltäglichen Sprachgebrauch oft verwechselt oder gleichgesetzt. Wohnungslosigkeit ist der übergreifende Begriff, Obdachlosigkeit bezeichnet lediglich einen Teil der Wohnungslosigkeit. Allen diesen Lebenssituationen, zu denen auch das eben in Wohnungen mit gravierenden…
Wie wird die rechtlichen Betrachtung der Obdachlosigkeit getroffen?
In Deutschland wird hinsichtlich der rechtlichen Betrachtung der Obdachlosigkeit zunächst eine Unterscheidung zwischen „freiwilliger“ und „unfreiwilliger“ Obdachlosigkeit getroffen. Freiwillig obdachlos ist, wer selbstbestimmt und in voller Absicht ohne „ein Dach über dem Kopf“ lebt.