Was sind Kundigungsgrunde fur Arbeitgeber?

Was sind Kündigungsgründe für Arbeitgeber?

Wer einem Arbeitnehmer ordentlich kündigen will, muss wichtige Gründe vorbringen: personenbedingte Gründe (zum Beispiel Krankheit des Arbeitnehmers), verhaltensbedingte Gründe (etwa Arbeitsverweigerung des Arbeitnehmers) oder betriebsbedingte Gründe.

Wer hat einen besonderen Kündigungsschutz?

Der besondere Kündigungsschutz gilt unter anderem für Schwerbehinderte, Schwangere, Mütter und Väter in Elternzeit, Auszubildende, Angestellte in Pflegezeit sowie Betriebsratsmitglieder.

Was muss eine Kündigung alles enthalten?

Mit dem Kündigungsschreiben sind weitere Vorschriften zu erfüllen:

  • Eine ordentliche Kündigung muss gemäß § 623 BGB schriftlich sein.
  • Name und Anschrift der Vertragsparteien belegen eindeutig, wer wem kündigt.
  • Das aktuelle Datum dokumentiert die Fristwahrung.
  • Der Betreff ist aussagekräftig (z.

Wann kann ein Arbeitnehmer gekündigt werden?

Für Arbeiter und Angestellte gelten einheitliche gesetzliche Kündigungsfristen. Die Grundkündigungsfrist, die Ihr Arbeitgeber und Sie einzuhalten haben, beträgt vier Wochen (28 Kalendertage) zum 15. des Monats oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB).

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Wann kann man grundlos kündigen?

Beachten Sie: Arbeitnehmern kann während der gesetzlichen Probezeit von sechs Monaten auch ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Fallen Sie hingegen nicht unter den gesetzlichen Kündigungsschutz, kann Ihr Arbeitgeber Ihnen ohne Grund ordentlich kündigen.

Kann man mit 55 Jahren noch gekündigt werden?

Ab 55 ist ein Mitarbeiter jedoch nur unkündbar, wenn er vorher bereits mindestens 20 Jahre im Unternehmen tätig ist. Diese Regelung zur Unkündbarkeit wird jedoch häufig im Arbeitsvertrag aufgehoben. In den seltensten Fällen gibt es auch Arbeitsverträge, in denen die Unkündbarkeit eines Mitarbeiters vereinbart wird.

Welche Gruppen genießen keinen besonderen Kündigungsschutz?

Von diesem Sonderschutz gibt es Ausnahmen. So haben beispielsweise schwerbehinderte Arbeitnehmer, die nicht länger als 6 Monate beschäftigt wurden, (noch) keinen Sonderkündigungsschutz. Eine Besonderheit ergibt sich hinsichtlich der ordentlichen Kündigungsfrist.