Was gilt als Haustier?

Was gilt als Haustier?

Wenn von Kleintieren die Rede ist, sind grundsätzlich Nager wie Hamster, Chinchillas, Kaninchen, Rennmäuse oder Meerschweinchen gemeint. Auf Schildkröten, Zierfische und Vögel wie Wellensittiche oder Kanarienvögel trifft der Begriff ebenfalls zu. Katzen und Hunde gelten allerdings nicht als Kleintiere.

Was zählt nicht als Haustier?

Sie meint die „üblichen“ Haustiere: Dazu gehören, neben den ohnehin zustimmungsfreien Kleintieren, auch größere, ungefährliche Tiere wie Hunde, Katzen oder Hausschweine. Gefährliche Tiere wie die Würgeschlange Boa Constrictor oder ein Listenhund gehören nicht dazu.

Kann der Vermieter Haustiere verbieten?

„Seit 2013 dürfen Vermieter die Haustierhaltung nicht grundsätzlich mehr im Mietvertrag verbieten“, erklärt Rechtsanwalt Henning Meyersrenken. Hierzu zählen allerdings die gängigen Haustiere, wie Katzen oder Hunde. Wer als Mieter eine Katze oder Hund halten möchte, braucht dennoch die Zustimmung des Eigentümers.

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Kann Nachbar Hundehaltung verbieten?

Eine Eigentümergemeinschaft kann also die Hundehaltung in der Anlage verbieten, wie dies in Hannover der Fall ist. „Das geht zwar nicht per Mehrheitsbeschluss“, erklärt Storm. „Aber eine Vereinbarung, der alle Eigentümer zustimmen, ist durchaus möglich.

Welche Haustiere muss der Vermieter erlauben?

Das heißt: Goldfische, Ratten, Hamster, Vögel und Kaninchen darf jeder Mieter ohne weitere Nachfrage beim Vermieter in seinen vier Wänden halten. Achtung: Für exotische und gefährliche Tiere brauchen Mieter eine Erlaubnis. Dazu zählen etwa Schlangen. Auch eine gesetzliche Haltungserlaubnis ist oft notwendig.

Sind Hunde in Wohnung erlaubt?

Der Vermieter darf kein allgemeines Hundehaltungsverbot aussprechen. Der Vermieter darf die Hundehaltung aber einschränken. Die Größe des Hundes oder Gefährlichkeit des Tieres dürfen dabei eine Rolle spielen. Mieter dürfen Hunde zu Besuch haben, sofern diese keine Bedrohung für andere Bewohner des Hauses darstellen.

Warum darf Vermieter Haustiere verbieten?

Tierhaltung in der Mietwohnung: das Wichtigste in Kürze Für ein solches Tierhaltungsverbot braucht es Gründe. Ein Haustierverbot kann es für Tiere geben, die Lärm oder Gestank verursachen oder gefährlich sind. Bei Vorliegen gewichtiger Gründe kann der Vermieter seine Erlaubnis zur Tierhaltung rückgängig machen.

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Kann ein Vermieter Hundehaltung verbieten?

Vermieter dürfen den Besuch eines Hundes immer dann untersagen, wenn dies eine Bedrohung darstellt oder aufgrund früherer Erfahrungen mit dem Tier mit einem Schaden an der Mietsache (zum Beispiel Kratzer auf dem Parkett) zu rechnen ist. Der Vermieter darf kein allgemeines Hundehaltungsverbot aussprechen.

Wie entscheidet sich der Mieter für ein Haustier?

Katze oder Hund, Kaninchen oder Mini-Schwein: Wenn der Mieter sich für ein Haustier entscheidet, steht er unmittelbar vor der Frage, ob er es in der Wohnung halten darf.

Was sind Haustiere in Mietwohnungen erlaubt?

Die Haltung von Haustieren in Mietwohnungen ist eine strittige Angelegenheit. Ganz klar erlaubt sind herkömmliche Kleintiere. Dazu zählen Fische, Meerschweinchen, Hamster und Kaninchen, Vögel. Auch wenn im Mietvertrag die Tierhaltung gänzlich untersagt ist, darf der Vermieter die Haltung von Kleintieren nicht verbieten.

Wie viele Tiere darf der Vermieter in der Wohnung halten?

Auch sogenannte Listenhunde kann der Vermieter in der Regel verbieten. Falls erlaubt – wie viele Haustiere darf ein Mieter in der Wohnung halten? Hier gibt es keine klar definierte Obergrenze. „Wie viele Tiere in der Wohnung gehalten werden dürfen, hängt vom Einzelfall ab“, sagt Werner.

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Wie ist die Tierhaltung in der Mietwohnung verboten?

Bei Hunden, Katzen und exotischen Tieren wird das Ganze schon komplizierter. Das sollten Mieter zur Tierhaltung in der Mietwohnung wissen. Ein generelles Tierhaltungsverbot ist unwirksam: Kleintierhaltung in der Mietwohnung kann nicht grundsätzlich verboten werden. Auch die Haltung von Hunden und Katzen darf nicht generell verboten werden.