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Woher kommen Steuereinnahmen?
Steuereinnahmen sind die größte und wichtigste Einnahmequelle der öffentlichen Kassen in Deutschland. Der größte Teil des gesamten Steueraufkommens entstammt den Gemeinschaftssteuern, d.h. das Aufkommen aus diesen Steuern steht Bund, Ländern und teilweise auch Gemeinden gemeinschaftlich zu.
Wie viel verdient der Staat an Steuern?
Im Jahr 2020 wurden in Deutschland insgesamt 739,7 Milliarden Euro Steuern vor der Steuerverteilung von Bund, Ländern und Gemeinden (Gebietskörperschaften) eingenommen. Gegenüber dem Vorjahr war dies ein Rückgang um 59,6 Milliarden Euro (–7,5 \%).
Wer erhält die Steuern?
Die Körperschaftsteuer geht zur einen Hälfte an den Bund und zur anderen Hälfte an die Länder. Das Geld dieser Steuer kommt beispielsweise aus dem Gewinn von Kapitalgesellschaften. Lohn- und Einkommensteuer teilen sich Bund (42,5 Prozent), Länder (42,5 Prozent) und Gemeinden (15 Prozent).
Was ist die Höhe der direkten Bundessteuer für Privatpersonen?
Die Höhe der direkten Bundessteuer für Privatpersonen hängt im Wesentlichen von zwei Grössen ab: dem steuerbaren Einkommen und dem Familienstand (wobei das steuerbare Einkommen für fixe Einkünfte je nach Anzahl und Umfang der Abzüge variieren kann).
Welche Steuern können Gemeinden einnehmen?
Die wohl bekannteste Steuer, die Gemeinden einnehmen, ist die Hundesteuer. Hinzu kommen eine Reihe weiterer Steuern, die eine Gemeinde erheben darf. Dazu können unter anderem die Jagd- und Fischereisteuer gehören, die Gewerbesteuer für die Industrie oder die Zweitwohnungsteuer.
Welche Steuern gehören zu den Landessteuern?
Zu den Landessteuern gehört die Biersteuer, die nicht mit der Alkopopsteuer oder der Branntweinsteuer verwechselt werden darf. Diese gehen nämlich wieder an den Bund. Ebenfalls zu den Landessteuern gehören Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer, die Feuerschutzsteuer und noch einige weitere.
Welche Steuersätze gelten für eine verheiratete Person?
Ab 9.001 Euro (Verheiratete: 18.002 Euro) gelten gestaffelte Steuersätze vom Eingangssteuersatz (14 \%) bis zum Spitzensteuersatz (42 \%). Für zu versteuernde Einkommen in Höhe von mehr als 250.000 Euro pro Person und Jahr werden 45 \% – die so genannte Reichensteuer – fällig. Für die Berechnung spielen z.B.