Kann ein Kind allein zum Arzt gehen?

Kann ein Kind allein zum Arzt gehen?

Das gehört zu ihren Pflichten als Erziehungsberechtigte. Wenn du bei einer gesetzlichen Krankenkasse (also nicht privat) versichert bist, kannst du ab 16 allein zum Arzt gehen und eine Behandlung als Patient beantragen. Die Krankenkasse sollte deine Eltern aber in der Regel darüber informieren.

Wie kann ich den Kinderarzt wechseln?

So wechseln Sie den Kinderarzt Fragen Sie Freunde oder bekannte Eltern nach Empfehlungen, um einen guten Kinderarzt zu finden. Rufen Sie bei Ihrem Wunscharzt an und fragen Sie, ob Ihr Kind als neuer Patient aufgenommen werden kann.

Was ist die Frage der Einwilligung in eine medizinische Behandlung?

Die Frage der Einwilligung in eine medizinische Behandlung ist eine heikle Angelegenheit. Sie schwankt zwischen zwei Punkten: Die eine Seite steht für die Verletzlichkeit des Kindes und dem daraus hervorgehenden Schutzbedürfnis, das umso bedeutsamer ist, wenn das Kind leidet, krank oder sogar in Lebensgefahr ist.

Was bedeutet die Urteilsfähigkeit für das Kind?

Die Urteilsfähigkeit bedeutet für das Kind eine gewisse Autonomie, die über die Frage der elterlichen Sorge hinausgeht. Dieses Prinzip kommt auch im Gesundheitswesen zur Anwendung. In der Schweiz hat somit ein urteilsfähiges Kind das Recht, seine Einwilligung in eine medizinische Behandlung zu geben.

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Kann ein Elternteil mit dem Kind beim Arzt sein?

Erscheint nur ein Elternteil mit dem Kind beim Arzt, darf dieser in von der Rechtsprechung präzisierten Ausnahmefällen – abhängig von der Schwere des Eingriffs – darauf vertrauen, dass der abwesende Elternteil den erschienenen Elternteil zur Einwilligung in den ärztlichen Eingriff ermächtigt hat.

Ist das Kind in einer medizinisch aussichtslosen Lage?

Das Gesetz legt einen zwingenden Rahmen fest: Das Kind muss sich „in einer medizinisch aussichtslosen Lage“ befinden, „die innert kurzer Frist zum Tode führt und sein körperliches Leiden muss anhaltend und unerträglich sein, ohne dass Linderung möglich ist. Zudem ist die Zustimmung beider Elternteile oder des Vormunds unabdingbar.