Wie erfolgreich sind Streiks?

Wie erfolgreich sind Streiks?

Ein Streik kann nur erfolgreich sein, wenn er von den Mitgliedern getragen wird. Daher wird mit der Zustimmung zu einem Streik auch immer die Bereitschaft abgefragt, sich daran zu beteiligen. Ein Streik ist aber nur dann rechtmäßig, wenn er von einer Gewerkschaft getragen wird.

Was ist bei Streik erlaubt?

Gestreikt werden darf, sobald die Gewerkschaften zu einem rechtmäßigen Streik zur Durchsetzung von tarifvertraglichen Regelungen – beispielsweise Löhne/Gehälter, Arbeitszeiten etc. – auffordern. Solange ein Tarifvertrag existiert, herrscht bis zum letzten Gültigkeitstag eine „Friedenspflicht“, welche Streiks verbietet.

Ist ein Streik sinnvoll?

Streiks bei der Bahn, bei der Post, in Gesundheitseinrichtungen – über solche Meldungen freuen sich die wenigsten. Doch ArbeitnehmerInnen konnten mithilfe von Streiks häufig bessere Arbeitsbedingungen durchsetzen. Allerdings hat sich der Arbeitskampf im Laufe der Zeit stark verändert.

Was ist der „echte Streik“?

Der Warnstreik unterscheidet sich von einem „echten“ Streik nur dadurch, dass ihm kein endgültiges Scheitern der Verhandlungen und keine Urabstimmung vorausgegangen sind. Während der „echte“ Streik der Erzwingung eines Tarifvertrages dient, soll mit Warnstreiks lediglich die allgemeine Streikbereitschaft deutlich gemacht werden.

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Welche Rechtsfolgen ergeben sich aus einem Streik?

Die Rechtsfolgen aus der Durchführung eines Streik. Wird ein Streik rechtmäßig geführt, dürfen sich aus der Teilnahme der Arbeitnehmer für diese keine beruflichen Nachteile ergeben. Daher ist die Beteiligung am Streik auch kein Grund für eine fristlose Kündigung.

Wann fand der erste bekannte Streik der Geschichte statt?

Der erste bekannte Streik der Geschichte fand im Alten Ägypten vor über 3100 Jahren statt. Damals weigerten sich die Bauarbeiter, die den Totentempel von Ramses III. errichteten, weiterzuarbeiten, weil sie bereits seit zwei Monaten nicht mehr bezahlt worden waren.

Was ist das Recht auf Streiks in Bayern?

Das Recht auf „Streik“, abgeleitet vom englischen Wort „to strike“ (= schlagen, stoßen, treffen), findet sich erstmals in der Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes von 1869, die nach der Reichsgründung auch in Bayern gültig wurde. Streiks wurden im Königreich seit 1872 durch die Polizeibehörden genau erfasst.