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Kann man in der 11 Klasse im ersten Halbjahr sitzen bleiben?
Diese Frage ist grundsätzlich mit einem klaren „Nein“ zu beantworten, es sei denn, Sie haben im ersten Halbjahr eines Schuljahres bereits so große Probleme, dass es für Sie absehbar und unausweichlich erscheint, das restliche Schuljahr ohne zu wiederholen zu schaffen.
Wann bleibe ich in der Oberstufe sitzen?
Mit welchen Noten bleibt man sitzen? Wer im Gymnasium drei oder mehr Fünfen im Zeugnis hat, bleibt sitzen. Wer zwei Fünfen hat, kann das ausgleichen, wenn er zwei Dreien in anderen Fächern aufweisen kann.
Ist es möglich im Gymnasium sitzen zu bleiben?
Sitzenbleiben gibt es ja eigentlich in Hamburg nicht mehr. Einer der wenigen Punkte in der Schullaufbahn, an der Schüler beweisen müssen, dass sie aufs Gymnasium gehören, ist die sechste Klasse. Wer da den nötigen Notenschnitt nicht schafft, der muss die Schule verlassen und auf eine Stadtteilschule wechseln.
Wann wird man nicht in die 11 Klasse versetzt?
Wenn im Zeugnis zwei Fünfen oder eine Sechs stehen, so wird die Ausgleichsregelung angewandt. Das bedeutet, dass jede 5 durch eine 3 bzw. die 6 durch eine 2 oder zwei 3en ausgeglichen werden kann. Wenn im Zeugnis mehr als zwei Fünfen oder eine Sechs stehen, ist eine Versetzung nicht möglich.
Kann man mit dem Halbjahreszeugnis Sitzenbleiben?
In der Regel zeichnen sich bereits im Laufe des Schuljahres Probleme ab. Spätestens zum Halbjahreszeugnis ist zu erkennen, ob ein Sitzen bleiben droht. Sollte das Halbjahreszeugnis darauf hindeuten, dass die Versetzung gefährdet sein könnte, ist es an der Zeit zu handeln.
Wie läuft es in der Oberstufe ab?
Die gymnasiale Oberstufe ist an allen Gymnasien und Gesamtschulen gleich gestaltet. Sie umfasst insgesamt drei Jahre und beginnt mit der einjährigen Einführungsphase (Gymnasium: Jahrgangsstufe 10; Gesamtschule: Jahrgangsstufe 11). Die Höchstverweildauer in der gymnasialen Oberstufe beträgt vier Jahre.
Kann man auf dem Gymnasium eine Klasse wiederholen?
Auf dem Gymnasium gilt: Mit drei oder mehr Fünfen auf dem Zeugnis wird man nicht versetzt und muss das Schuljahr wiederholen. In NRW dagegen sieht die Regelung zum Notenausgleich auf Gymnasien vor, dass auch zwei Fünfen in den Kernfächer durch eine Drei in Verbindung mit einer Nachprüfung ausgeglichen werden kann.