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Wer darf Religionsunterricht an einer staatlichen Schule erteilen?
Grundsätzlich entscheiden die Religionsgemeinschaften, wer für sie Religionsunterricht an einer staatlichen Schule erteilen darf. Das dürfte im Prinzip auch ein Bischof oder ein Imam sein, in der Regel sind es aber Lehrerinnen und Lehrer mit Staatsexamen im Fach Religion und Zulassung der jeweiligen Religionsgemeinschaft.
Was bedeutet der Religionsunterricht an den Schulen?
Dort steht ein paar Artikel später auch, dass der Religionsunterricht an den Schulen „ordentliches Lehrfach“ ist, das „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt“ wird. Das bedeutet: Der Staat kontrolliert, dass an den Schulen nichts gelehrt wird, was gültigem Recht widerspricht. Er bezahlt auch die Religionslehrer.
Wer ist erziehungsberechtigt am Religionsunterricht?
Erziehungsberechtigt im Sinne dieser Bestimmung ist, wer nach dem Familienrecht das Recht der Personensorge hat, in der Regel also beide Elternteile gemeinsam. Die Eltern sind zur Entscheidung über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht jedoch grundsätzlich nur solange berechtigt, wie das Kind noch nicht religionsmündig ist.
Warum mag ein katholischer Religionslehrer seinen Job machen?
So gut ein katholischer Religionslehrer seinen Job machen mag: Wenn seine Ehe in die Brüche geht und er später erneut heiratet, kann ihm die Kirche die Lehrerlaubnis entziehen. Religion, das steht außer Frage, ist ein wichtiger Bestandteil von Bildung und muss daher auch Teil des Unterrichtsstoffs der Schulen sein.
Was ist die Kernbestimmung für den Religionsunterricht?
Kernbestimmung für das Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften ist Artikel 4 GG, der die Religionsfreiheit jedes und jeder Einzelnen (Absatz 1) und die Freiheit der ungestörten Religionsausübung (Absatz 2) gewährleistet. Diese Freiheiten werden in Art. 7 GG für den Religionsunterricht konkretisiert.
Wie ist die Ausgestaltung des Religionsunterrichts zuständig?
Soweit es um die konkrete Ausgestaltung des Religionsunterrichts geht, ist der jeweilige Landesgesetzgeber zuständig, da Kultusangelegenheiten in die Kompetenz der Länder fallen. Die Form des Religionsunterrichtes ist daher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Ist die Abmeldung vom Religionsunterricht möglich?
Eine Abmeldung vom Religionsunterricht ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn die Teilnahme aus Gewissensgründen abgelehnt wird , wobei nach dem oben Gesagten vor der Vollendung des 14. Lebensjahres des Kindes das Gewissen der Erziehungsberechtigten (in der Regel also beider Eltern gemeinsam) maßgeblich ist, danach dasjenige des Kindes.