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Wie nennt man die Familie?
Zu einer Großfamilie gehören Kinder, Eltern, Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen, vielleicht noch weiter entfernt Verwandte. Verwandte gehören zur gleichen Familie. Es gibt nahe Verwandte wie Geschwister, Eltern oder eigene Kinder. Man nennt dies bei uns auch Kleinfamilie.
Welche Arten von Zusammenleben gibt es?
Informationen über das „Zusammenleben“ : Ehe, Konkubinat, Partnerschaft, Fortsetzungsfamilien und Todesfall. Heute sind verschiedene Formen des Zusammenlebens möglich: Ehe, Konkubinat, eingetragene Partnerschaft. Mit dem gesellschaftlichen Wandel verbreitet sich eine weitere Form von Familien: die Fortsetzungsfamilien.
Welche Familientypen gibt es?
Familientypen. Kleinfamilie – Familie, die aus zwei Erwachsenen und deren Kindern besteht. Sie umfasst nur eine geringe Zahl in einem. Haushalt lebender Familienmitglieder zweier Generationen. Großfamilie – Eine größere Gruppe von Personen, die über mehrere Generationen hinweg verwandt sind, leben in einem Haushalt.
Welche neuen Formen gibt es in der Familienplanung?
Die neuen Formen: Ein-Kind-Familie, Ein-Eltern-Familie, Patchwork-Familie Auch heute spielt die Familie als harmonische Vater-Mutter-Kind-Gemeinschaft für die meisten eine wichtige Rolle. Gerade Menschen im jüngeren und mittleren Alter, die noch bei der Familienplanung sind, halten an dieser Familienform fest.
Was ist eine Kleinfamilie?
Kleinfamilie – Familie, die aus zwei Erwachsenen und deren Kindern besteht. Sie umfasst nur eine geringe Zahl in einem. Haushalt lebender Familienmitglieder zweier Generationen. Großfamilie – Eine größere Gruppe von Personen, die über mehrere Generationen hinweg verwandt sind, leben in einem Haushalt.
Welche Familienmitglieder werden in der Familie zusammensetzt?
Aus welchen Mitgliedern sich die Familie im Einzelnen zusammensetzt, ist dort nicht definiert. Als Richtwert können jedoch mindestens zwei Generationen beziehungsweise ein Eltern-Kind-Gefüge dienen. Weiter heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“