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Wie dürfen Vorgesetzte Befehle erteilen?
Vorgesetzte dürfen Befehle nur zu dienstlichen Zwecken und nur unter Beachtung der Regeln des Völkerrechts, der Gesetze und der Dienstvorschriften erteilen ( § 10 Abs. 4 SG). Darüber hinaus gebietet das Rechtsstaatsprinzip, dass ein Befehl die Grundrechte des Soldaten nicht unverhältnismäßig einschränken darf.
Was können Befehle „in anderer Weise“ sein?
Befehle „in anderer Weise“ können Hand-, Licht- oder Flaggenzeichen, Signale mit Trompete oder Trillerpfeife sein, sofern davon auszugehen ist, dass der Befehlsinhalt für Vorgesetzten und Untergebenen hinreichend eindeutig ist. Die gesetzliche Legaldefinition entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG).
Wie ist die Erteilung eines Befehls zu prüfen?
Vor der Erteilung eines Befehls hat der befehlende Vorgesetzte zu prüfen, ob sein Befehl rechtmäßig, zweckmäßig und angemessen ist. Wenn der Befehlende nicht Vorgesetzter des Befehlsempfängers ist (juristisch sogenannter Nichtbefehl) besteht keine Gehorsamsverpflichtung, der Nichtbefehl muss nicht ausgeführt werden.
Wie werden Befehle im Krieg durchgesetzt?
Mit Befehlen wird in jeder Armee der das Kriegsziel berücksichtigende Wille des Vorgesetzten durchgesetzt. Befehle dienen im Krieg letztlich der Erlangung des Sieges über den Feind oder beim Verteidigungskrieg der erfolgreichen Abwehr eines Angriffskriegs. Damit Befehle auch befolgt werden, unterliegen die Soldaten einer Gehorsamspflicht.
Was trägt der Vorgesetzte für seine Befehle?
Der Vorgesetzte trägt für seine Befehle die Verantwortung. Ein Befehl ist knapp und verständlich abzufassen, zu gliedern und nach seinem Zweck zu bezeichnen. Befehle hat er in der den Umständen angemessenen Weise durchzusetzen ( § 10 Abs. 5 SG ). Der Soldat muss seinen Vorgesetzten gehorchen.
Warum muss ein Befehl nicht ausgeführt werden?
Gemäß § 11 SG muss ein Befehl nicht ausgeführt werden, sofern er keinen dienstlichen Zweck erfüllt, gegen die Menschenwürde verstößt oder seine Befolgung für den Soldaten unzumutbar ist.