Was ist die Revision im deutschen und osterreichischen Recht?

Was ist die Revision im deutschen und österreichischen Recht?

Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung. Im deutschen und österreichischen Recht werden bei der Revision – anders als bei der Berufung (Appellation) – grundsätzlich nicht noch einmal die tatsächlichen Umstände des Falles untersucht, sondern lediglich das Urteil der vorherigen Instanz auf Rechtsfehler überprüft.

Was ist die Revision im Strafprozess?

Die Revision im Strafprozess ist ein Rechtsmittel gegen Urteile eines Strafgerichts. Zweck ist die Verwirklichung der Einzelfall gerechtigkeit und die Wahrung der Rechtseinheit (siehe auch Trennbarkeitsformel). Während in der Berufung die Beweisaufnahme wiederholt werden kann, ist eine erneute Beweisaufnahme in der Revision ausgeschlossen.

Ist die Revision eine gerichtliche Entscheidung?

Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung. Dabei werden – anders als bei der Berufung (Appellation) – grundsätzlich nicht noch einmal die tatsächlichen Umstände des Falles untersucht, sondern lediglich das Urteil der vorherigen Instanz auf Rechtsfehler überprüft.

Ist die Revision nicht zulässig?

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Ist die Revision nicht zulässig, so wird sie verworfen. Die Revision ist grundsätzlich gegen die in der Berufungsinstanz erlassenen Endurteile statthaft. Es kann unter Umständen aber geboten sein, die Berufungsinstanz zu überspringen und direkt gegen das erstinstanzliche Urteil eine Revision einzulegen (sog.

Was sind die Aufgaben der Revision?

Die Aufgaben der Revision lassen sich grob unter einer globalen Gesamtaufgabe zusammenfassen: Die Revision agiert als verlängerter Arm der Unternehmensleitung und unterstützt damit die Überwachungsfunktion des Top-Managements und Verantwortungsträgers. nicht nur um den Abgleich von SOLL- und IST-Zuständen,

Wann ist die Revision zu begründen?

Die Revision ist binnen eines weiteren Monats zu begründen. In der Begründung ist in der Regel zu erklären, inwieweit das Urteil angefochten und auf welche Revisionsgründe es sich stützt. 5. Keine Rechtsmittelrücknahme und kein Rechtsmittelverzicht