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Wann wird Steuerstrafverfahren eingeleitet?
Das Steuerstrafverfahren ist eingeleitet, sobald die Finanzbehörde, die Staatsanwaltschaft oder ihre Ermittlungsbeamten Maßnahmen getroffen haben, die erkennbar darauf abzielt, gegen jemanden wegen einer Steuerstraftat strafrechtlich vorzugehen (§ 397 I AO).
Wann verjährt Beihilfe zur Steuerhinterziehung?
die Beihilfe dazu hängt von der Schwere der Schuld ab. Grundsätzlich verjährt die Steuerhinterziehung nach § 370 AO fünf Jahre nach Vollendung der Tat. Handelt es sich um einen besonders schweren Fall, beträgt die strafrechtliche Verjährungsfrist gem. § 376 AO zehn Jahre.
Wie lange dauert ein Steuerverfahren?
Aus diesen Gründen kann ein Steuerstrafverfahren wenige Monate, aber auch bis zu 16 Jahre dauern.
Wie lange darf die Steuerfahndung ermitteln?
Bei einem begründeten Verdacht auf eine Steuerstraftat oder eine Steuerordnungswidrigkeit ermittelt die Steuerfahndung.
Was ist Beihilfe zur Steuerhinterziehung?
Als Beihilfe zur Steuerhinterziehung gilt jede Hilfeleistung, die dem Täter für den Taterfolg zuträglich ist. Bezogen auf die Steuerhinterziehung ist laut Abgabenordnung auch denjenige der Täter, der an der Tat „nur” teilnimmt.
Wie kann der Steuerbetrug begangen werden?
Der Steuerbetrug kann von verschiedenen Personen begangen werden, wie bspw. den Organen eines Unternehmens. Die Anstiftung zum Steuerbetrug ist ebenfalls strafbar. Der Steuerbetrug wird mit einem Strafverfahren verfolgt, wobei die Tat nach 10 Jahren verjährt ist.
Wann wird der Steuerbetrug verfolgt?
Der Steuerbetrug wird mit einem Strafverfahren verfolgt, wobei die Tat nach 10 Jahren verjährt ist. Den Steuersündern steht zudem die Möglichkeit der straflose Selbstanzeige offen. Wann handelt es sich um Steuerbetrug?
Was soll ein Steuerbetrug darstellen?
Steuerbetrug soll eine qualifizierte Form der Steuerhinterziehung darstellen und so wiederum die doppelte Bestrafung ausschliessen. Ein wichtiger Unterschied besteht auch darin, dass beim Steuerbetrug, anders als bei der Steuerhinterziehung welche auch fahrlässig begangen werden kann, Vorsatz erforderlich ist.
Wie ist das Steuerbetrug strafbar gemacht?
Frau B hat sich damit des Steuerbetrugs strafbar gemacht. Das Gesetz hat klar definiert, das wer zur Begehung einer Steuerhinterziehung vorsätzlich gefälschte, verfälschte oder inhaltlich unwahre Urkunden zur Täuschung gebraucht, einen Steuerbetrug begeht. Der Steuerbetrug ist daher von der Steuerhinterziehung abzugrenzen.