Ist der Diebstahl im Raub enthalten?

Ist der Diebstahl im Raub enthalten?

Da der Diebstahl im Raub enthalten ist, können sich Besonderheiten im Zusammenspiel zwischen Diebstahl, Raub und Anstiftung ergeben. In der Klausur können Ihnen drei verschiedene Konstellationen begegnen, die wir nachfolgend kurz wiederholen werden.

Wie verbindet sich der Raub mit den subjektiven Merkmalen des Diebstahls?

Der Raub verbindet die objektiven und subjektiven Merkmale des Diebstahls gem. § 242 mit den qualifizierten Nötigungsmitteln der Gewalt gegen eine Person oder der Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zu einem eigenständigen zweiaktigen Delikt. 249. Expertentipp.

Wie erfolgt die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung?

Die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung erfolgt mithin wie beim Diebstahl auch ausschließlich anhand der inneren Willensrichtung des Opfers und nicht danach, wer nach außen hin den Gewahrsamswechsel vollzieht.

Welche Besonderheiten sind beim Raub zu beachten?

Auch die Besonderheiten der Nötigung gem. § 240, z.B. Drohung mit einem Unterlassen, sind beim Raub zu beachten.

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Ist der Raub ein Verbrechen?

Der Raub ist daher ein Verbrechen. Bei Verbrechen wird jedoch in der Regel eine sogenannte notwendige Verteidigung vorliegen, sodass Ihnen ein Pflichtverteidiger beizuordnen sein wird. Gerne können Sie mich hierzu kontaktieren, ich übernehme auch bundesweit Pflichtverteidigungsmandate.

Was ist der Tatvorwurf des Raubes?

Was beim Vorwurf des Raubes zunächst von Interesse ist, ist was der Tatvorwurf des Raubes überhaupt voraussetzt. Der Tatbestand des Raubes setzt zunächst eine Gewaltanwendung, oder eine Drohung für Leib oder Leben voraus, § 249 StGB. Gewalt ist ein Zwang, mit welchem ein geleisteter oder auch ein erwarteter Widerstand überwunden werden soll.