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Ist die Begründung der Revision fristgerecht eingegangen?
Ist die Begründung der Revision im Strafrecht bei Gericht fristgerecht eingegangen und die erforderlichen Revisionsanträge gestellt, so wird die Revisionsschrift vom Gericht dem Revisionsgegner zugestellt. Legt der Angeklagte Revision ein, wird also an die Staatsanwaltschaft zugestellt, anderenfalls an den Angeklagten.
Wann muss eine Revisionsbegründung eingelegt werden?
Nachdem die Revision im Strafrecht eingelegt wurde, muss sie durch den Revisionsstrafverteidiger begründet werden – die Frist für eine Revisionsbegründung beträgt grundsätzlich einen Monat ab Ablauf der Einlegungsfrist.
Wie lange dauert die Begründung im Revisionsverfahren?
Für die Begründung gibt es im Revisionsverfahren eine eigene Frist. Diese beträgt einen Monat ab Ablauf der Einlegungsfrist. Sollte das anzugreifende Urteil noch nicht zugestellt sein, beginnt die Frist erst mit Zustellung zu laufen, da dem Angeklagten erst dann die Urteilsgründe bekannt werden.
Wie ist der Ablauf des Revisionsverfahrens geregelt?
Der Ablauf des Revisionsverfahrens ist unter anderem im Dritten Buch der Strafprozessordnung (StPO) unter den §§ 333 bis 358 StPO geregelt.
Was ist die Revision in unserem Haus?
Die Revision ist in unserem Haus nur die Überprüfung eines Dokuments. In einem internen Meeting geben wir das Pflichtenheft „frei“ -> es erhält die Version 1.0 (+ Datum) und nun kann es dem Kunden zur Revision (Überprüfung) übergeben werden.
Wie bezieht sich der Begriff auf revisionssichere Archivierung?
In der Regel bezieht sich der Begriff dabei auf die revisionssichere Archivierung von aufbewahrungspflichtigen Informationen und Dokumenten. Hier kommen die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff ( GoBD) in’s Spiel.
Ist es nun an der Zulassung für die Revision abgelehnt?
Fehlt es nun an der Zulassung für die Revision, weil sie abgelehnt wurde, kann der Beklagte eine Nichtzulassungsbeschwerde am BGH einreichen. Diese ist in § 544 ZPO geregelt. Jene Beschwerdeform soll eine sogenannte Zulassungsrevision (§ 543 ZPO) erwirken, die seit 2003 in der Zivilprozessordnung verankert ist.
Wie wichtig ist die Revision nach der Berufung?
Besonders wichtig: Während nach der Berufung noch die Möglichkeit der Revision besteht, ist die Revision durch einen Rechtsanwalt Ihre letzte Möglichkeit, ein fehlerhaftes Urteil anzufechten. Damit ist der Rechtsweg ausgeschöpft. Eine Wiederaufnahme des Falles ist nur dann möglich, wenn neue Beweise vorgelegt werden können.
Ist die Revision in Strafsachen zulässig?
Die Revision in Strafsachen ist zulässig gegen Strafurteile der Landgerichte und der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile von Amtsgerichten kann nur im Rahmen der Sprungrevision vorgegangen werden, wenn die Berufung zulässig war. Insbesondere besitzt die Revision große Bedeutung für Prozesse, die in erster Instanz vor dem Landgericht angefangen haben.