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Ist es legal Pfeil und Bogen zu besitzen?
Das Bogenschießen gehört laut Waffengesetz (WaffG) nicht zu den Schußwaffen, sondern gilt als Spiel- und Sportgerät. Das heißt, Sie dürfen einen Bogen und Pfeile käuflich erwerben und bei sich Zuhause lagern, ohne einen Waffenschein zu besitzen.
Sind Sportbögen Waffen?
Der Bogen ist demnach nicht waffenscheinpflichtig und unterliegt damit nicht den ganzen Restriktionen des Waffen- gesetzes oder der Waffenverordnung. Allerdings ist dies kein Freibrief. Der Bogen ist eine Waffe, allerdings keine Schuss- waffe nach dem Waffengesetz und darf zu „Sportzwecken“ benutzt werden.
Ist ein Blasrohr tödlich?
Das Blasrohr ist eine ideale Waffe für die Jagd im dichten tropischen Regenwald. Der Schuss ist fast lautlos, und die gefährliche Giftladung des Pfeilchens wirkt tödlich, gleichgültig, welcher Körperteil des Tieres getroffen wird.
Was ist notwendig für den Umgang mit Pfeil und Bogen?
Und das notwendige Wissen für den Umgang mit Pfeil und Bogen sollte man sich vorher aneignen, zum Beispiel in einem Kurs. Doch auch hierfür gibt es kein Gesetz. Wir sind somit auch nicht gesetzlich verpflichtet, eine Jagd- oder Sportschützen-Haftpflicht abzuschliessen, bevor wir einen Bogen kaufen können.
Ist es sinnvoll mit dem Bogensport erst anzufangen?
Natürlich ist es sinnvoll, mit dem Bogensport erst anzufangen, wenn man ein gewisses Alter erreicht hat. Das ist aber Ermessenssache, es gibt keine Vorschrift dafür. Und das notwendige Wissen für den Umgang mit Pfeil und Bogen sollte man sich vorher aneignen, zum Beispiel in einem Kurs. Doch auch hierfür gibt es kein Gesetz.
Wie konzentrieren sie sich auf den Bogen?
Entlang des ausgestreckten Arms, der den Bogen hält, konzentrieren Sie sich mit einem Auge auf die Zielscheibe. Dann schnellt der Pfeil von der Sehne und saust mit einem Surren durch die Luft, während Sie aufmerksam in der angespannten Haltung verharren, ob er sein Ziel trifft. Erst dann entspannen Sie sich und lassen den Bogen zufrieden sinken.
Ist der Bogen eine Schusswaffe?
Daraus ergibt sich schon mal, dass der Bogen keine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzt sein kann, da er keinen Lauf hat. Pfeil und Bogen sind in Deutschland ein Spiel- und Sportgerät. In §4 des WaffG ist geregelt, was für den Erwerb einer Waffe an Voraussetzungen gegeben sein muss: (1) Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller