Ist Nahrungserganzungsmittel rechtlich zu den Lebensmitteln zahlen?

Ist Nahrungsergänzungsmittel rechtlich zu den Lebensmitteln zählen?

Da Nahrungsergänzungsmittel im Gegensatz zu Arzneimitteln rechtlich zu den Lebensmitteln zählen, haben sie ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und kein Verfallsdatum.

Welche Nahrungsergänzungsmittel können noch aufgebraucht werden?

Bereits in Benutzung befindliche Packungen können in der Regel noch aufgebraucht werden. Dabei gilt: Nahrungsergänzungsmittel nur mit Mineralstoffen (z.B. Calcium) können noch ein gutes Jahr weiterverwendet werden.

Welche Nahrungsergänzungsmittel können noch weiterverwendet werden?

Nahrungsergänzungsmittel nur mit Mineralstoffen (z.B. Calcium) können noch ein gutes Jahr weiterverwendet werden. Allerdings können z.B. Brausetabletten sich möglicherweise nicht mehr gut auflösen, sprudeln o.ä. oder sich auch geschmacklich verändern. Dann besser entsorgen (s.u.).

Wie lange ist ein Nahrungsergänzungsmittel verdorben?

Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums ist ein Nahrungsergänzungsmittel nicht gleich verdorben. Je nach Inhaltsstoff ist eine Nutzung noch mehrere Monate möglich. Die angegebene Nährstoffmenge ist aber nur bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum garantiert. Wichtig ist die richtige Lagerung. Keine Vorratskäufe über 3 Monate hinaus.

Ist Nahrungsergänzungsmittel aus dem Ausland verboten?

Nahrungsergänzungsmittel aus dem Ausland können ggf. in Deutschland als Arzneimittel angesehen werden. Ein Import wäre demnach verboten – dem Besteller kann sogar eine Anzeige drohen. Nahrungsergänzungsmittel aus dem Internet sind unter Umständen gesundheitlich nicht unbedenklich.

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Welche Vorschriften gelten für Nahrungsergänzungsmittel im Internet?

Für Nahrungsergänzungsmittel, die im Internet angeboten werden, gelten die gleichen lebensmittelrechtlichen Vorschriften wie für Nahrungsergänzungsmittel, die Sie im Supermarkt, Drogeriemarkt oder in der Apotheke kaufen können. Für die Einhaltung dieser Vorschriften ist der Hersteller oder Importeur verantwortlich.