Kann Arbeitgeber zwingen Urlaub auszahlen zu lassen?

Kann Arbeitgeber zwingen Urlaub auszahlen zu lassen?

Nein. Der Urlaub dient der Erholung und muss als Freizeit genommen werden. Daher ist es nicht möglich, sich den Urlaub auszahlen zu lassen, es sei denn, der Urlaub kann aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder zum Teil nicht gewährt werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Wann muss Arbeitgeber Urlaub auszahlen?

Darum erlaubt das Arbeitsrecht das Auszahlen des Urlaubs nur in einem einzigen Fall: Wenn der Urlaub ganz oder teilweise nicht mehr genommen werden kann, weil das Arbeitsverhältnis endet. Der Anspruch auf Auszahlung wird dann mit dem Ausscheiden des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin fällig.

Wie lange darf der Arbeitgeber den Urlaubsantrag zu bearbeiten?

Urlaub genehmigen – Frist mündlicher Antrag (persönlich oder per Telefon) sofortige Entscheidung oder aber innerhalb einer Woche; schriftlicher Urlaubsantrag in der Regel 10 Tage bis zur Entscheidung.

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Wird Urlaub bei Kündigung ausgezahlt?

Nach einer Kündigung muss der verbleibende Urlaub nach Möglichkeit im Laufe der Kündigungsfrist genommen werden. Wenn auch am letzten Arbeitstag noch Resturlaub offen ist, erhält der Arbeitnehmer diesen ausgezahlt. Bei einer Freistellung während der Kündigungsfrist verfällt der Resturlaub nicht automatisch.

Was passiert mit Resturlaub bei Kündigung und Krankheit?

Bei einer Kündigung wegen Krankheit hat der Arbeitnehmer während seiner Fehlzeiten oft zahlreiche Urlaubstage angesammelt. Er kann dann Resturlaub geltend machen, der bis zu 15 Monate zurückreicht.

Warum schleppen kranke Mitarbeiter ins Büro?

Wenn sich kranke Mitarbeiter ins Büro schleppen, um trotz schwerer Erkrankung ihren Pflichten nachzukommen, sind sie nicht nur weniger produktiv. Sie stecken unter Umständen auch Kollegen mit ihrer Krankheit an. Schlimmstenfalls kann der Arbeitgeber für von solchen Beschäftigten verursachte Schäden sogar haftbar gemacht werden.

Kann der Arbeitgeber Angaben zur Erkrankung verlangen?

Angaben zur Art der Erkrankung kann der Arbeitgeber grundsätzlich nicht verlangen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn es sich um eine schwerwiegende ansteckende Krankheit handelt, die die Einleitung von Schutzmaßnahmen zugunsten anderer Personen erfordert.

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Kann der Arbeitgeber die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden?

Der Arbeitgeber kann jedoch verlangen, dass die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits früher, z. B. schon ab dem ersten Tag der Krankheit, vorgelegt wird ( § 5 Abs. 1 S. 3 EFZG ). Ein sachlicher Grund ist dafür nicht erforderlich.

Wie kann der Arbeitgeber eine krankheitsbescheinigung einfordern?

Der Arbeitgeber kann demnach, wenn der Arbeitsvertrag zum Thema Krankheit eine solche Klausel enthält, schon am ersten Tag der Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arbeitnehmer einfordern. Dies ist auch möglich, wenn ein entsprechender Tarifvertrag Anwendung findet.