Kann der Verkäufer eine zu geringe Menge versendet werden?
Alt. BGB liegt nur vor, wenn der Verkäufer unbewusst eine zu geringe Menge versendet, mit der er aus Sicht des Kunden den gesamten Vertrag erfüllen will (sog. verdeckte Zuweniglieferung). Teilt der Verkäufer dem Käufer jedoch mit, dass die Lieferung nicht vollständig sein wird, bspw.
Wie kann der Lieferant sich verbessern?
Dieses Feedback trägt dazu bei, dass der Lieferant weiß, worin und wie er sich verbessern muss. Die meisten Lieferanten sind dafür dankbar, denn sie wollen den Kunden zufriedenstellen. Übersichtliche, nicht erklärungsbedürftige Daten über Fehlerhäufigkeiten helfen dem Lieferanten, zügig zu reagieren.
Wann muss der Händler die Lieferung beweisen?
Nach dieser Vorschrift muss der Händler grundsätzlich innerhalb der ersten sechs Monate nach der Übergabe (Lieferung) der Ware an den Verbraucher beweisen, dass die Kaufsache bei Lieferung mangelfrei, sprich vollständig gewesen ist.
Ist das Know-how des Lieferanten einzigartig?
Ist das Know-how des Lieferanten einzigartig, geht es um eine längerfristige, strategisch angelegte Zusammenarbeit, um Partnerschaft. Ein guter Lieferant soll wissen, dass er gut ist, mit weniger guten muss geklärt werden, warum die Leistung schlechter ist.
Wie viele Online-Käufer sind skeptisch?
Für mehr als die Hälfte der Online-Käufer:innen sind Kundenbewertungen die wichtigste Informationsquelle. Aber nur zwei Prozent vertrauen Online-Bewertungen voll und ganz. Besonders skeptisch sollten Sie bei Affiliate-Programmen und Produkttester-Clubs sein. Nicht bestellte Ware geliefert – Was tun?
Ist der Fokus auf die Anzahl der verkauften Artikel unsinnig?
In den Augen vieler, auch Rechtsgelehrter, ist den Fokus auf die Anzahl der verkauften Artikel zu legen allerdings unsinnig. Argumentiert wird, dass jemand beispielsweise nach dem Tod eines nahen Angehörigen wie Großmutter oder Eltern auch einen ganzen Hausbestand online verkaufen kann.
Wie viele verkaufte Produkte sind gewerblich eingestuft?
Bei einem Gericht wurden schon 39 verkaufte Produkte als gewerblich eingestuft, ein anderes Gericht entschied so ab dem Verkauf von 112 Artikeln. Das heißt es kommt auch immer auf den guten Willen des Richters an. In den Augen vieler, auch Rechtsgelehrter, ist den Fokus auf die Anzahl der verkauften Artikel zu legen allerdings unsinnig.