Kann ein bestehender Mietvertrag durch einen neuen ersetzt werden?

Kann ein bestehender Mietvertrag durch einen neuen ersetzt werden?

Geändert werden können bestehende Mietverträge daher meist nur im Einvernehmen zwischen Mieter und Vermieter. Änderungen des Mietvertrags sollten immer schriftlich in einem separaten Dokument festgehalten werden, das von beiden Parteien unterschrieben wird.

Hat sich der Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet?

„Der Mieter ist verpflichtet, die während der Dauer des Mietverhältnisses notwendig werdenden Schönheitsreparaturen ordnungsgemäß auszuführen. Auf die üblichen Fristen wird insoweit Bezug genommen (z.B. Küchen/Bäder alle 3 Jahre, Wohn- und Schlafräume vier bis fünf Jahre, Fenster/Türen/Heizkörper alle sechs Jahre).“

Was versteht man unter Klausel?

Klausel. Der Begriff Klausel wir im juristischen Bereich sowohl im Vertragsrecht als auch im Zwangsvollstreckungsrecht verwendet, hat jeweils jedoch eine unterschiedliche Bedeutung. Im Vertragsrecht versteht man unter Klausel regelmäßig eine Bestimmung in einem Vertrag oder in einer Vereinbarung, die ein bestimmtes Regelungsziel verfolgt.

Wie können Umstrittene Klauseln überprüft werden?

Umstrittene Klauseln können von Gerichten im Wege der Inhaltskontrolle überprüft werden. So genannte Generalklauseln in Gesetzen (Gegensatz: Spezialklausel) beinhalten zwar auch als Wortbestandteil „Klausel“, sie sind jedoch als eine abstrakt gefasste Gesetzesnorm aufzufassen und keine Klausel im hier verstandenen Sinne.

LESEN:   Wer stellt noch Blu-Ray-Player her?

Wie kann eine Klausel erteilt werden?

Damit eine Klausel erteilt werden kann, müssen jedoch zunächst die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein [= Voraussetzungen für die Gewährung einer Klausel]: Vermögens- oder Firmenübernehmer, § 729 ZPO. Im Falle einer einfachen Klausel wird das Klauselverfahren durch einen formlosen Antrag an den Urkundsbeamten des Gerichts eingeleitet.

Ist der Urkundsbeamte für die Erteilung der Klausel zuständig?

Im Regelfall (einfache Klausel) ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle für die Erteilung der Klausel zuständig. Kommt im Einzelfall eine titelergänzende Klausel, § 726 ZPO, oder eine titelübertragende Klausel, § 727 ZPO, in Betracht, so ist gem. § 20 Nr. 12 RPflG der Rechtspfleger für die Entscheidung über die Erteilung der Klausel zuständig.