Kann ein Vermieter doppelt Miete kassieren?

Kann ein Vermieter doppelt Miete kassieren?

Der Vermieter kann durchaus für einen Monat zwei Mieten kassieren. Mieter M ist ja nicht gezwungen worden, die Räume bereits lange vor Mietende zurückzugeben. Er kann die Schlüssel auch erst am Monatsletzten zurück geben. Wenn er anteilige Zahlung des Nachmieters will, so muss er sich mit diesem in Verbindung setzen.

Kann eine Wohnung doppelt vermietet werden?

Eine Doppelvermietung ist die mehrfache Vermietung ein und derselben Wohnung. Sämtliche Mietverträge sind wirksam und jede/r der Mieter/innen hat einen Anspruch auf Überlassung der Wohnung. Letztendlich kann sie aber nur eine/r bewohnen und das ist, wer zuerst in den tatsächlichen Besitz der Wohnung gelangt.

Wann muss der Wohnungsschlüssel zurückgegeben werden?

Der Wohnungsschlüssel muss grundsätzlich an den Vermieter zurückgegeben werden, denn er ist der Vertragspartner, demgegenüber alle Pflichten aus dem Mietvertrag zu erfüllen sind. Da die Schlüsselübergabe zentrales Element der Wohnungsrückgabe ist und für den Beginn der Verjährungsfrist sorgt, sollten Mieter sich die Übergabe quittieren lassen.

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Wie können Mieter die Schlüssel ins neue Zuhause einziehen?

Mit der Schlüsselübergabe können sie endlich ins neue Zuhause einziehen. Dennoch sollten Mieter aufmerksam sein, wenn sie die Schlüssel vom Vermieter bekommen und prüfen, wie viele Wohnungsschlüssel der Vermieter ihnen aushängt. Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter dem Mieter alle Schlüssel zur Mietsache übergeben muss, behalten darf er keine.

Ist der Vermieter im Besitz eines wohnungstürschlüssels?

Der Mieter muss es grundsätzlich nicht dulden, dass der Vermieter im Besitz eines Wohnungstürschlüssels ist. Auch wenn der Mietvertrag bereits unterschrieben ist und der Mieter die Wohnung bereits bezogen hat, darf der Vermieter keinen Schlüssel vom Mieter einfordern – es sei denn natürlich, der Mieter stimmt zu.

Ist der Vermieter mit dem Schlüssel einverstanden?

Nur, wenn sich der Mieter ausdrücklich damit einverstanden erklärt, dass der Vermieter einen Schlüssel behält, gilt etwas anderes. Aber auch dann darf der Vermieter mit dem Schlüssel nicht einfach die Wohnung betreten, sondern muss immer zuerst um Erlaubnis fragen.

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