Inhaltsverzeichnis
- 1 Kann ich mir mein Gutachter selber aussuchen?
- 2 Wie finde ich den richtigen Sachverständigen?
- 3 Wer darf Gutachter aussuchen?
- 4 Wann kann ich einen Gutachter beauftragen?
- 5 Wer muss das Gutachten bezahlen?
- 6 Wer stellt Gutachter bei Unfall?
- 7 Kann man einen Gutachter beauftragen?
- 8 Warum handelt es sich um vereidigte Gutachter?
- 9 Was berücksichtigt der Gutachter für die Immobilienbewertung?
Kann ich mir mein Gutachter selber aussuchen?
Theoretisch kann jeder Unfallbeteiligte einen eigenen Gutachter beauftragen. Das ist auch dann noch möglich, wenn bereits der Unfallgegner bzw. die Kfz-Versicherung einen Gutachter ernannt hat. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, nach einem Unfall den Gutachter selber zu wählen.
Wie finde ich den richtigen Sachverständigen?
Wenden Sie sich an Kammerorganisationen oder einen der großen Sachverständigenverbände um dort entsprechende Empfehlungen zu erhalten. Recherchieren Sie in Branchenbüchern oder im Internet. Erkundigen Sie sich bei Herstellern oder in der Branche über fachkundige und renommierte Sachverständige.
Wer beauftragt Kfz Gutachter?
Der Geschädigte hat im Haftpflichtfall das Recht, einen Gutachter nach seiner Wahl zu beauftragen. Die Kosten für das Schadensgutachten trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers.
Wer darf Gutachter aussuchen?
Als Geschädigter steht es Ihnen grundsätzlich immer frei, einen Gutachter Ihrer Wahl zur Sicherung der Beweise und zum Feststellen des Schadenumfangs sowie der konkreten Schadenshöhe zu beauftragen.
Wann kann ich einen Gutachter beauftragen?
Geschädigte haben das Recht auf einen eigenen Sachverständigen! Grundvoraussetzung für die Beauftragung laut Sachverständigengutachten ist allerdings, dass ein solches existiert. Und da der Geschädigte Herr des Verfahrens ist, darf er ein solches auch in Auftrag geben und einen Sachverständigen auswählen.
Wie viel kostet ein bausachverständiger?
Eine baubegleitende Qualitätskontrolle kostet etwa 1-2\% der Bausumme eines Objekts. Für die Überprüfung von Bauplänen durch einen Gutachter müssen Sie rund 400-500 Euro an Kosten einkalkulieren. Eine Sanierungs- oder Energieberatung durch einen Bausachverständigen schlägt mit 1.000-2.000 Euro zu Buche.
Wer muss das Gutachten bezahlen?
Doch wer zahlt für die Gutachter? Gemäß § 91 der Zivilprozessordnung (ZPO) müssen alle Kosten des Rechtsstreites von der Partei übernommen werden, welche den Schadensersatzprozess verloren hat. Dazu gehören auch die Gutachterkosten.
Wer stellt Gutachter bei Unfall?
Ihr eigener Gutachter nach einem Unfall sollte ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sein oder zumindest jemand, der zertifiziert ist und einem unabhängigen Berufsverband angehört. Solche Gutachter werden von Zivilrichtern als besonders vertrauenswürdig eingestuft.
Was kostet ein Gutachten für ein Auto?
Erfolgt die Begutachtung bei der Prüfstelle vor Ort, zahlen Sie etwa 125 bis 150 Euro. Bestellen Sie einen TÜV- oder DEKRA-Gutachter zum Fahrzeugstandort, ist ein Kostenaufschlag von ca. 25 Euro fällig. Wertgutachten für Autos kosten bei unabhängigen Sachverständigen meist ab 180 Euro.
Kann man einen Gutachter beauftragen?
Auch bei weniger offiziellen Anlässen bietet es sich an, für die Bewertung von Immobilien einen Gutachter zu beauftragen: beispielsweise nach einer umfassenden Modernisierung. Planen Sie hingegen einen Immobilienverkauf, kann auch ein Makler den Wert Ihrer Immobilie bestimmen.
Warum handelt es sich um vereidigte Gutachter?
Häufig handelt es sich um vereidigte und öffentlich bestellte Gutachter, die die Brandschäden vor Ort genau dokumentieren, nach der Ursache suchen und den beschädigten Bereich bestimmen.
Kann die Versicherung der Gegenseite ein Gutachten beauftragen?
Selbst, wenn die Versicherung der Gegenseite bereits ein Gutachten vorliegen hat, kann der Geschädigte von seinem Recht Gebrauch machen, einen Sachverständigen seines Vertrauens mit einem Unfallgutachten zu beauftragen (KG VersR 1977, 229). Auch in diesem Fall trägt die Versicherung des Schuldners die Kosten des Gutachtens.
Was berücksichtigt der Gutachter für die Immobilienbewertung?
Um ein detailliertes, schriftliches Gutachten zu erstellen, berücksichtigt der Gutachter für die Immobilienbewertung die folgenden Gebäudeteile beziehungsweise Eigenschaften: Für die Grundstücksbewertung berücksichtigt er zudem die Bodenrichtwerte.
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