Kann man seinen Namen andern lassen?

Kann man seinen Namen ändern lassen?

Im Rahmen einer Heirat oder Scheidung (zivilrechtliche Änderung) lässt sich der Nachname unkompliziert beim zuständigen Standesamt ändern (Das gilt bei Heirat und Scheidung).

Wie kann ich meine Name ändern?

Namensänderung beim Standesamt beantragen Wer seinen Vornamen oder Nachnamen – unabhängig von einer Hochzeit, Scheidung, Adoption o. ä. – ändern möchte, muss dies beantragen. Zuständig ist in der Regel das örtliche Standesamt oder Einwohnermeldeamt.

Was ist ein wichtiger Grund für eine Vornamensänderung?

Nach der Rechtsprechung liegt ein wichtiger Grund vor, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragstellers an der Änderung seines Namens, die Interessen anderer Beteiligter und die Interessen der Allgemeinheit, die grundsätzlich die Beibehaltung des bisherigen Namens fordern, überwiegt.

Wie oft kann man den Namen ändern?

Der Nachname kann durch Heirat, Scheidung, Adoption oder aus anderen Gründen durch einen Antrag auf Namensänderung angepasst werden. Dies ist im Laufe des Lebens mehrfach möglich. Der Nachname, den Sie von Geburt an haben, bleibt allerdings immer bestehen.

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Was ist für die Änderung eines Vornamens wichtig?

Für die Änderung eines Vornamens muss ebenfalls ein wichtiger Grund vorliegen: Das kann etwa der Fall sein, wenn der Name sehr oft im näheren Umfeld der Person vorkommt und Verwechslungsgefahr besteht. Oder wenn jemand den Namen Adolf trägt, der ungewollt die Assoziation zu Adolf Hitler hervorruft.

Ist eine Namensänderung nicht möglich?

Eine Namensänderung ist nicht möglich, wenn sie nur damit begründet wird, dass der bestehende Name dem Namensträger nicht gefällt oder dass ein anderer Name klangvoller ist oder eine stärkere Wirkung auf Dritte ausübt. So setzt es die allge­meine Verwal­tungs­vor­schrift zum Gesetz über die Änderung von Famili­ennamen und Vornamen (NamÄndVwV) fest.

Ist eine Änderung des Familien­namens möglich?

Eine Änderung des Familien­namens ist gemäß § 1 des Namens­änderungs­gesetzes (NamÄndG) grund­sätzlich durch Stellung eines entsprechenden Antrags bei der zuständigen Behörde möglich. Es ist aber zu beachten, dass der Familien­name grund­sätzlich nicht zur freien Verfügung des Namens­trägers steht.

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Wie kann sich eine Änderung des Firmennamens ergeben?

Im wirtschaftlichen Alltag kann sich dennoch die Notwendigkeit einer Änderung ergeben. Ein Grund für die Änderung des Firmennamens ist zum Beispiel die Weiterentwicklung des Unternehmens. Diese kann dann dazu führen, dass sich die Ausrichtung bzw. der Schwerpunkt des Unternehmens ändert und der einst gewählte Firmenname nicht mehr passend ist.