Sind die Kosten fur den Totenschein von der Krankenkasse ubernommen?

Sind die Kosten für den Totenschein von der Krankenkasse übernommen?

Obwohl ein Arzt die Rechnung für den Totenschein stellt, werden diese Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen – ihre Leistungspflicht endet mit dem Tod eines Versicherten. Aus diesem Grund sind die Kosten für einen Totenschein von den Hinterbliebenen zu tragen. In der Regel tritt der Bestatter dafür allerdings in Vorlage.

Welche Gebühren sind für den Totenschein geregelt?

Die Kosten für den Totenschein sind in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Ziffer 100 geregelt. Insgesamt können die Kosten für den Totenschein und die erste Leichenschau inklusive Wegegeld zwischen 103 und 265 Euro betragen (Stand der GOÄ: Januar 2020).

Was sind die Kosten für eine Leichenschau und das Ausstellen des Totenscheins?

Die Kosten für eine Leichenschau und das Ausstellen des Totenscheins sind in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Ziffer 100 geregelt. Hinzu kommen gegebenenfalls Anfahrtskosten (Wegegeld).

Wie ist die Verwendung des vertraulichen Teils des Totenscheins geregelt?

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Die Verwendung des vertraulichen Teils des Totenscheins ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Dieser Teil umfasst mehrere Seiten, die für unterschiedliche Stellen bestimmt sind. Maßgeblich für die genaue Bestimmung sind die Bestattungsgesetze des jeweiligen Bundeslandes.

Wie sind die Kosten für den Totenschein geregelt?

Die Kosten für den Totenschein sind in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Ziffer 100 geregelt. Insgesamt können die Kosten für den Totenschein und die erste Leichenschau inklusive Wegegeld zwischen 103 und 265 Euro betragen (Stand der GOÄ: Januar 2020). Wie lange dauert es, bis man den Totenschein erhält?

Was ist der vertrauliche Teil der Todesbescheinigung?

Darüber hinaus stehen im vertraulichen Teil der Todesbescheinigung nähere Angaben zur Todesursache. Bei der Todesursache handelt es sich um die Ereignisse oder Umstände, die unmittelbar oder langfristig zum Tod des Verstorbenen geführt haben.