Sind Einhand Taschenmesser verboten?
In Deutschland ist der Erwerb von Klappmessern erlaubt. Das öffentliche Führen von feststellbaren Einhandmessern hingegen nicht. Dies ist der Fall, wenn der Klappmechanismus das Feststellen der Klinge mit nur einer Hand ermöglicht.
Was ist der Unterschied zwischen einem Einhandmesser und Zweihandmesser?
Einhandmesser/Zweihandmesser: der Unterschied Diese Vorrichtungen sind bei Einhandmessern der Marke Spyderco z.B. das Spydiehole (rundes Loch am Klingenrücken) oder auch der so häufig verwendete Daumenpin. Das Zweihandmesser lässt sich dementsprechend nur mit zwei Händen öffnen.
Warum müssen Messer in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden?
Messer mit mehr als 12 cm langen, feststehenden Klingen und Einhandmesser müssen nach dem Waffengesetz in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. Interessant ist auch der feine Unterschied zwischen “verschlossen” und “geschlossen”. “Verschlossen” ist ein Behältnis, das vor unbefugtem Zugriff gesichert ist.
Was ist ein berechtigtes Interesse an einem Messer?
Ein „berechtigtes Interesse“ liegt demnach vor, wenn das Messer zur Berufsausübung, dem Sport oder der Brauchtumspflege genutzt wird. Dies betrifft beispielsweise den Zirkus oder Festzüge auf Dorffesten. Privatpersonen müssen unterscheiden, ob nur das Führen des Messers verboten ist oder ob bereits der Erwerb an sich strafbar ist.
Warum dürfen Messer nicht zur Schau getragen werden?
Es gibt Messer, deren Erwerb grundsätzlich legal ist. Deshalb dürfen diese aber noch lange nicht in der Öffentlichkeit zur Schau getragen werden. Dies betrifft beispielsweise Sushi- oder Küchenmesser mit einer feststehenden Klinge über 12 Zentimeter. Gleiches gilt für Einhandmesser, deren Klinge mit nur einer Hand feststellbar ist.
Ist das Führen von Messern verboten?
Fest steht aber, dass das Führen von feststehenden Messern mit einer Klinge von mehr als 12 Zentimetern verboten ist. Das dürfte auf die meisten Wurfmesser zutreffen. Als Kampfmesser bezeichnet man Messer, die ursprünglich für Spezialeinheiten der Polizei oder Armee gedacht waren.