Sind Franchisegebuhren Lizenzgebuhren?

Sind Franchisegebühren Lizenzgebühren?

Bei der Franchisegebühr handelt es sich prinzipiell um eine Lizenzgebühr, die jedoch oft höher ausfällt. Verbreitet sind fünf bis sieben Prozent des monatlichen Gewinns, Umsatzes oder Erlöses des Franchisenehmers.

Was ist ein Lizenzsystem?

Definition: Lizenzsysteme gewähren als Inhaber von gewerblichen Schutzrechten und speziellem Know-how zu deren Verwertung ausgewählten Lizenznehmern die Nutzungsrechte gegen Zahlung von Gebühren.

Wie teuer ist Franchise?

Die Höhe der laufenden Franchisegebühren ist abhängig von den Leistungen, die der Franchisegeber dem Franchisenehmer bietet. Sie errechnet sich in der Regel aus dem monatlichen Nettoumsatz. Sie sollten sich im Rahmen von 1 bis 15 Prozent des Nettoumsatzes halten.

Was ist Lizenzvertrag?

Definition: Was ist „Lizenzvertrag“? Vertrag, mit dem der Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts (Patent, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Schriftzeichen, Halbleiterschutzrecht, Marke) die vollständige oder teilweise Auswertung des Schutzrechts einem Dritten gegen Zahlung von Lizenzgebühren überlässt.

Warum hat der Franchisegeber die Pflicht zu unterstützen?

Der Franchisegeber seinerseits jedoch hat die Pflicht, den Franchisenehmer bei der Umsetzung des Geschäftskonzeptes zu unterstützen. Eine Franchise geht also aufgrund der ausdifferenzierten Rechte und Pflichten beider Parteien und aufgrund der partnerschaftlichen Zusammenarbeit weit über eine Lizenz hinaus.

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Was ist ein Franchisevertrag?

Damit kommen wir schon zu einer ganz wesentlichen Erkenntnis: Ein Franchisevertrag bleibt ein Franchisevertrag, auch wenn er sich Lizenzvertrag nennt. Und nicht jeder Vertrag, der Franchisevertrag genannt wird, ist auch wirklich ein Franchisevertrag.

Was ist die Entscheidung für ein Franchising?

Die Entscheidung ist also in der Regel keine Entscheidung für oder gegen Franchising bzw. für oder gegen ein Lizenzsystem, sondern immer die Entscheidung für ein ganz konkretes Geschäftskonzept in seiner ganz konkreten rechtlichen Gestaltung und tatsächlichen Ausprägung. Zunehmende Spezialisierung in allen Bereichen des Vertriebsrechts.