Unter welchen Voraussetzungen konnen Minderjahrige Vertrage abschliessen?

Unter welchen Voraussetzungen können Minderjährige Verträge abschließen?

Verträge mit Kindern unter sieben Jahren sind nichtig. Ab sieben Jahren können Minderjährige „rechtlich vorteilhafte“ Geschäfte abschließen. Für alle anderen Verträge ist grundsätzlich das Einverständnis der Eltern erforderlich.

Können Minderjährige Arbeitsvertrag abschließen?

Für den Abschluss eines Arbeitsvertrags benötigt ein Minderjähriger die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Gesetzliche Vertreter sind im Normalfall beide Elternteile, also Vater und Mutter. Mit Jugendlichen unter 15 Jahren kann in der Regel überhaupt kein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden.

Wer unterschreibt einen Ausbildungsvertrag bei Minderjährigen?

Der Ausbildungsvertrag kann mit einem Jugendlichen nur geschlossen werden, wenn seine gesetzlichen Vertreter mit unterschreiben. Gesetzliche Vertreter sind beide Eltern gemeinsam. Es sei denn, dass einem von ihnen das Sorgerecht allein übertragen worden ist (§ 1629 Abs. 1 BGB).

Wann dürfen Minderjährige ohne Zustimmung der Eltern Rechtsgeschäfte abschließen?

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Kinder zwischen 7 und unter 18 Jahren können zwar Verträge abschließen, aber sie sind nur gültig, wenn die Eltern zustimmen. Sie sind als Minderjährige nur beschränkt geschäftsfähig. Doch kein Gesetz ohne Ausnahme. Kinder und Jugendliche brauchen Freiheiten, um selbstständig zu werden – auch beim Thema Geld.

Kann ein 17 Jähriger seinen Arbeitsvertrag kündigen?

Solange noch keine Genehmigung erteilt ist, kann der Arbeitgeber unter den Voraussetzungen des § 109 BGB den Arbeitsvertrag wegen der Minderjährigkeit widerrufen. [1] § 184 Abs. 1 1. Halbsatz BGB.

Wann unterschreibt man Ausbildungsvertrag?

Unterschreiben Sie erst dann, wenn Sie sicher sind, dass Sie die Ausbildung in dem Betrieb machen wollen. Haben Sie nun den Vertrag unterschrieben, wollen die Ausbildung aber nicht antreten, können Sie den Ausbildungsvertrag wieder kündigen. Nur Absagen genügt nicht, Sie müssen kündigen.