Wann beginnt die Regelaltersrente?

Wann beginnt die Regelaltersrente?

Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Sie können die Altersrente jedoch bereits früher in Anspruch nehmen, allerdings mit Abschlägen. Bei der Erwerbsminderungsrente wird die Altersgrenze für Ihren abschlagsfreien Rentenbeginn grundsätzlich auf das 65.

Wann Rente beantragen Jahrgang 1958?

Wer 1958 geboren wurde, kann mit 66 Jahren die reguläre Altersrente beantragen, Jahrgänge ab 1964 dagegen erst mit 67 Jahren. Die Rente mit 63 gilt dagegen ausschließlich für besonders langjährig Versicherte, die auf 45 und mehr Beitragsjahre kommen.

Kann man mit 40 Arbeitsjahren in Rente gehen?

All diejenigen, die mindestens 45 Beitragsjahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben, können mit 65 ohne Abschläge in Rente gehen. Dies gilt für alle Personen, die nach 1964 geboren sind. Außerdem haben alle Personen, die vor 1958 geboren sind, im Laufe ihres 65. Lebensjahres ihre Regelaltersgrenze erreicht.

Wann habe ich die Regelaltersgrenze erreicht?

Die Regelaltersgrenze ist mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht. Dies betrifft alle Versicherten ab Geburtsjahrgang 1964. Liegt das Geburtsdatum vor dem 1.1.1947, ist die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 65.

LESEN:   Was ist Blu ray fur ein Format?

Was ist der Unterschied zwischen Regelaltersrente und Altersrente?

In Deutschland kann jeder, der in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, eine Altersrente beantragen. In der Regel hat der Versicherte darauf Anspruch, wenn er die Altersgrenze von 67 Jahren erreicht sowie eine Wartezeit von fünf Jahren eingehalten hat. Daher wird diese Rente auch Regelaltersrente genannt.

Wann sollte man zur rentenberatung gehen?

Vier Monate vor Rentenbeginn: Den Rentenantrag rechtzeitig stellen. Die Rente steht vor der Tür. Damit alle nötigen Unterlagen für den Rentenantrag rechtzeitig eingereicht werden können, sollte man spätestens vier Monate vor dem Ruhestand einen Termin mit der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren.