Wann ist eine Bedrohung?
Bedrohung ist ein Gefährdungsdelikt, mit dem das Begehen einer Straftat gegen eine Person oder einem der Person Nahestehenden angedroht wird. Hierbei reicht es im deutschen Strafrecht aus, dass die Bedrohung vorgetäuscht wird. Die Bedrohung ist ein Straftatbestand, der in § 241 StGB geregelt ist.
Was zählt als Gewaltandrohung?
Damit sich ein Täter wegen Bedrohung im Sinne des § 241 StGB strafbar macht, muss er einer anderen Person in Aussicht stellen, dieser gegenüber oder aber gegenüber einer ihr nahestehenden Person ein Verbrechen zu verüben. Wer damit droht, eine andere Person zu töten, macht sich wegen Bedrohung strafbar.
Ist Gewaltandrohung eine Straftat?
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Welche Definition liegt dem Begriff Bedrohung zugrunde?
Bedrohung: Welche Definition liegt dem Begriff zugrunde? Die Bedrohung ist ein sogenanntes Gefährdungsdelikt. Hiermit ist ein Deliktstypus gemeint, bei dem nicht ein Rechtsgut verletzt sein muss, sondern bei dem die bloße Verursachung einer Gefahr bereits mit Strafe bedroht ist.
Wie kommt die Strafe bei einer Bedrohung an?
Bei einer Bedrohung muss der Täter also nicht zwingend ins Gefängnis, sondern kann auch alternativ eine Geldstrafe auferlegt bekommen. Bedrohung (© Sabphoto / Fotolia.com) Wie die Strafe konkret bei einer Verurteilung wegen Bedrohung ausfällt, kommt auf den jeweiligen Einzelfall an. Dabei spielen verschiedenste Faktoren eine Rolle.
Was begeht eine Bedrohung nach § 241 StGB?
Nach dem Wortlaut des § 241 Abs. 1 StGB begeht derjenige eine Bedrohung, der eine Person mit der Begehung eines gegen diese Person oder eine ihr nahestehende Person gerichteten Verbrechens droht (so genannter Bedrohungstatbestand).
Wie ist der Tatbestand der Bedrohung geregelt?
Der Tatbestand der Bedrohung ist in § 2412 StGB geregelt. Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes Gefährdungsdelikt. Es muss also nicht zu einer Verletzung eines Rechtsguts kommen. Vielmehr genügt die bloße Verursachung einer Gefahr bereits, um den Tatbestand der Bedrohung bejahen zu können.