Wann kann die Neustarthilfe Plus beantragt werden?

Wann kann die Neustarthilfe Plus beantragt werden?

Von der Corona-Pandemie betroffene Soloselbständige können ab heute Direktanträge auf die bis zum Jahresende verlängerte Neustarthilfe Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen. Sie können damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung für diesen Zeitraum erhalten.

Wer beantragt die Neustarthilfe?

Kapitalgesellschaften und Genossenschaften beantragten die Neustarthilfe mithilfe einer oder eines prüfenden Dritten. Die oder der prüfende Dritte stellte für die Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft einen Antrag im Namen der Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft.

Bis wann kann man überbrückungshilfe Plus beantragen?

Die Überbrückungshilfe III Plus kann für bis zu sechs Monate (Juli 2021 bis Dezember 2021) beantragt werden. Der maximale Zuschuss beträgt 10 Millionen Euro pro Fördermonat. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen.

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Wie wird die Novemberhilfe beantragt?

Der Antrag ist grundsätzlich durch eine prüfende Dritte oder einen prüfenden Dritten im Namen der oder des Antragstellenden einzureichen. Auf der Basis der bei der Antragstellung gemachten Angaben erfolgt die Auszahlung der Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe.

Wie schnell wird die Neustarthilfe Plus ausgezahlt?

Die Neustarthilfe Plus wird in einem ersten Schritt als Vorschuss ausgezahlt, bevor die tatsächlichen Umsätze in den Förderzeiträumen Förderzeitraum Juli bis September 2021 bzw. Oktober bis Dezember 2021 feststehen.

Wer hat Anspruch auf Dezemberhilfe?

Wer erhält die November-/Dezemberhilfe? Alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die aufgrund Beschlüsse des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 bzw. vom 25. November 2020 direkt, indirekt oder mittelbar betroffen sind.

Kann ich die Neustarthilfe selbst beantragen?

Um als Soloselbständige oder Soloselbständiger den Antrag auf Neustarthilfe oder Neustarthilfe Plus selbst stellen zu können, müssen Sie sich anmelden. Nutzen Sie dazu einfach Ihr Benutzerkonto der Elektronischen Steuererklärung (ELSTER).

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Kann man Neustarthilfe schon beantragen?

Anträge auf Neustarthilfe Plus natürlicher Personen für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 können ab heute über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Dies bildet den Auftakt für die Antragstellung zu den Wirtschaftshilfen für das dritte Quartal 2021.

Bis wann kann überbrückungshilfe III Plus beantragt werden?

Überbrückungshilfe III Plus Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte. Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge zum Förderzeitraum Juli bis Dezember endet am 31. März 2022 (verlängert). Seit 22. Oktober 2021 können prüfende Dritte auch die Kontoverbindung ändern.

Wie schnell wird überbrückungshilfe 3 plus ausgezahlt?

Die Auszahlungen der Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III erfolgten von Mitte Februar bis Ende Juni 2021. Seit März 2021 läuft darüber hinaus die reguläre Auszahlung der Überbrückungshilfe III. Die Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III Plus sind Anfang August 2021 gestartet.

Wie beantrage ich die Neustarthilfe?

Wenn Sie die Neustarthilfe oder die Neustarthilfe Plus für eine Kapitalgesellschaft oder eine Genossenschaft beantragen wollen, müssen Sie den Antrag über eine prüfende Dritte oder einen prüfenden Dritten stellen. Ein Direktantrag ist für eine Kapitalgesellschaft oder eine Genossenschaft nicht möglich.

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Kann man Novemberhilfe und Dezemberhilfe beantragen?

März 2021: Falls ein Unternehmen für November beziehungsweise Dezember 2020 bereits die Überbrückungshilfe II oder III beantragt hat und nun nachträglich für eine vom Unternehmen betriebene Gaststätte die November- beziehungsweise Dezemberhilfe beantragen möchte, ist dies möglich (siehe 1.7).