Wann muss man die Klasse wiederholen Gymnasium Bayern?

Wann muss man die Klasse wiederholen Gymnasium Bayern?

In der bayerischen Mittelschule müssen Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 5 mit 8 der Regelklasse eine Klassenstufe wiederholen, wenn die Gesamtdurchschnittsnote aus allen Vorrückungsfächern schlechter als 4,00 ist oder in vier oder mehr Fächern die Note 5 erzielt wurde; die Note 6 zählt dabei wie zweimal …

Wann Klasse wiederholen?

Stehen am Schuljahresende zu schlechte Noten im Zeugnis, muss Dein Kind die Klasse wiederholen. Reicht es knapp für die Versetzung, besteht die Möglichkeit, das Schuljahr freiwillig zu wiederholen. Dabei eröffnet sich durch das Sitzenbleiben die Chance, vorhandene Lücken aufzuholen.

Kann man in der vierten Klasse Sitzenbleiben?

In der vierten Klasse ist ein Sitzenbleiben möglich, wobei auch diese freiwillig wiederholt werden kann. Darüber hinaus gibt es die Rückstufung, welche bedeutet, dass ein Kind während des Schuljahres in die vorherige Stufe zurückversetzt wird.

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Wann bleibt man im Gymnasium Bayern sitzen?

In den Klassenstufen 6 bis 9 gilt: Du kannst eine Nachprüfung machen wie sie oben beschrieben ist. Ein Notenausgleich ist in den Klassen 6 bis 9 nicht möglich. Das heißt, wenn Du zweimal die Note 5 oder einmal die Note 6 im Zeugnis hast, bleibst Du sitzen, wenn Du keine Nachprüfung machst.

Wann bleibe ich sitzen?

Wer im Gymnasium drei oder mehr Fünfen im Zeugnis hat, bleibt sitzen. Wer zwei Fünfen hat, kann das ausgleichen, wenn er zwei Dreien in anderen Fächern aufweisen kann. Am Gymnasium gibt es noch eine Besonderheit, nämlich das Probejahr in der siebten Klasse.

Wann darf man die 10 Klasse wiederholen?

Die Klassen 9 und 10 kann einmal freiwillig wiederholen, wer zwar einen Abschluss erworben, aber eine angestrebte weitere Berechtigung verfehlt hat. Wer die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben hat, kann die Klasse 10 nicht wiederholen.