Inhaltsverzeichnis
- 1 Wann sind Tatsachen unstreitig?
- 2 Was muss eine Klageerwiderung enthalten?
- 3 Wer bekommt die Klageerwiderung?
- 4 Was ist der Aufbau eines Tatbestandes eines Urteils?
- 5 Was ist Anspruch im Sinne des Prozessrechts?
- 6 Welche Tatsachen bedürfen keines Beweises?
- 7 Was ist Substantiiertes bestreiten?
- 8 Was ist Gerichtsbekannt?
- 9 Ist Beweisfällig geblieben?
- 10 Wann ist eine Sache entscheidungsreif?
Wann sind Tatsachen unstreitig?
Doch auch, wenn Tatsachen nicht ausdrücklich bestritten werden, z. B. indem überhaupt keine Erklärung dazu abgegeben wird, gelten sie, was dem juristischen Laien oft nicht klar ist, ebenfalls als zugestanden („unstreitig“).
Was muss eine Klageerwiderung enthalten?
Es sollen alle Angaben enthalten sein, mit denen man sich gegen die Klage verteidigen will. Insbesondere die Tatsachen und die Beweismittel müssen richtig bezeichnet werden. Durch das Gericht wird mit der Zustellung der Klageschrift immer eine Nachricht über den Lauf von Fristen beigefügt.
Was ist Substantiiertes Bestreiten?
Ein substantiiertes Bestreiten erfordert den Vortrag von Tatsachen, die zeigen, daß der Vortrag des Gegners falsch ist. Bestreiten mit Nichtwissen kommt in betracht, wenn der Bestreitende keine Kenntnis über die behauptete Tatsache haben kann und zu haben braucht, weil diese ihm nicht zugänglich ist.
Was bedeutet unstreitig stellen?
nicht zu leugnen · nicht zu widerlegen · unanfechtbar · unangreifbar · unbestreitbar · unbezweifelbar · unleugbar · unwiderlegbar · unwiderleglich · unzweifelhaft · zweifelsfrei · zwingend ● hart (Fakten) ugs. , fig. · nicht in Abrede zu stellen geh.
Wer bekommt die Klageerwiderung?
“, warnt Rechtsanwalt Marius Breucker. Mit Zustellung der Klageschrift fordert das Gericht den Beklagten auf, auf die Klage zu erwidern, wenn er sich in der Sache verteidigen will. Die Klageerwiderung muss sämtliche Tatsachen und Beweisangebote enthalten, auf die der Beklagte seine Verteidigung stützen will.
Was ist der Aufbau eines Tatbestandes eines Urteils?
Aufbau des Tatbestandes eines Urteils: Darstellung des unstreitigen Sachverhalts; streitiger Vortrag des Klägers; Anträge des Klägers und des Beklagten gem. Streitiger Vortrag des Beklagten; Replik und Duplik [= die Erwiderung des Klägers und die Erwiderung auf die Replik]; sog.
Was ist Anspruch in der Rechtswissenschaft?
Als Anspruch bezeichnet die Rechtswissenschaft das Recht, von einem anderen ein Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen zu verlangen. Der Anspruch gehört wie die Persönlichkeits-, Sachen- und Gestaltungsrechte zu den subjektiven Rechten. Im Gegensatz zum objektiven Recht geben diese dem Einzelnen eine konkrete Rechtsmacht.
Was ist der Tatbestand im Strafprozess?
Der Tatbestand gibt somit die Grundlage wieder, auf der das Urteil beruht. Im Strafprozess bezeichnet man den ermittelten Sachverhalt meist als „Feststellungen”. Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der Lizenz “ CC BY-SA 3.0 “.
Was ist Anspruch im Sinne des Prozessrechts?
Zum Anspruch im Sinne des Prozessrechts, siehe Streitgegenstand. Als Anspruch bezeichnet die Rechtswissenschaft das Recht, von einem anderen ein Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen zu verlangen. Der Anspruch gehört wie die Persönlichkeits-, Sachen- und Gestaltungsrechte zu den subjektiven Rechten.
Welche Tatsachen bedürfen keines Beweises?
Offenkundige und vermutete Tatsachen Nicht alle Tatsachen sind beweisbedürftig. Sind beispielsweise Tatsachen vorgetragen, die offenkundig sind, bedürfen sie nicht des Beweises (§ 291 ZPO). Offenkundig sind Tatsachen, die der Allgemeinheit oder dem Gericht bekannt sind.
Was bedeutet Beweisfällig?
Derjenige, der nach den Regeln der Beweislast die streitige Tatsache zu beweisen hat, verliert den Rechtsstreit, weil er beweisfällig bleibt (zumeist der Anspruchsteller).
Was gehört in die große prozessgeschichte?
Zur Prozessgeschichte gehören die durchgeführte Beweisaufnahme, unerledigte Beweisangebote, präkludiertes Vorbringen (§§ 296, 296a ZPO) und ferner die Zustimmung zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (§ 128 II ZPO) oder zur Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter (§ 348 a I ZPO) oder die Kammer (§§ …
Was ist Substantiiertes bestreiten?
Was ist Gerichtsbekannt?
Unterschieden wird zwischen allgemeinkundigen und gerichtsbekannten Tatsachen. Gerichtsbekannt sind Tatsachen, wenn das erkennende Gericht amtlich bereits Kenntnis von ihnen erlangt hat, z. B. in einem früheren Verfahren oder durch eine amtliche Mitteilung.
Was bedeutet Gerichtsbekannt?
Wann ist etwas Gerichtsbekannt?
Der Begriff der Gerichtsbekanntheit oder -offenkundigkeit entstammt der Zivilprozessordnung und dort dem § 291 ZPO, der lautet, dass Tatsachen, die bei dem Gericht offenkundig sind, keines Beweises bedürfen.
Ist Beweisfällig geblieben?
Ist das nicht der Fall, also bei fehlendem Beweisantrag, lassen sich die Voraussetzungen einer Anspruchsgrundlage oder einer Gegennorm nicht feststellen. Die beweisbelastete Partei kann die für sie günstige Rechtsfolge aus dieser Norm nicht beanspruchen, sie ist dann „beweisfällig“ geblieben.
Wann ist eine Sache entscheidungsreif?
Bei Entscheidungsreife erfolgt die Sachverhaltsdarstellung im jeweiligen Entscheidungs- entwurf (Tatbestand des Urteils, Gründe I. beim Beschluss). Bei fehlender Entscheidungsreife erfolgt die Sachverhaltsdarstellung im Sachbericht.